Priv. Unfallversicherung Rente Auszahlung Steuern

22. Januar 2023 00:00 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag!
Ich hatte in 2020 einen Unfall und erhalte bald eine einmalige Invaliditätsleistung aus meiner privaten Unfallversicherung UND eine monatliche Unfallrente bis zu meinem Lebensende.
Die Versicherung sagt mir, die einmalige Invaliditätsleistung ist steuerfrei. Das ist ja soweit auch richtig - nach meinen Informationen.

Die Versicherung bietet mir an, die monatliche Unfallrente zu kapitalisieren (abgezinst) und mir diese auch in einer Summe kapitalisiert auszuzahlen. Die Versicherung schreibt, auch diese Leistung ist dann als Einmalzahlung steuerfrei. Ist das so richtig?
Nur eine monatliche Unfallrente wäre mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Sollte ich mich für die monatliche Zahlung entscheiden, benötigt man meine Steuer-ID. Bei der kapitalisierten Unfallrente als Einmalzahlung benötigt man die Steuer-ID nicht.

Ich frage nicht danach, ob die mtl Unfallrente oder die Einmalzahlung für mich "besser" ist. Ich möchte lediglich die steuerliche Behandlung wissen und ob die kapitalisierte Unfallrente als Einmalzahlung steuerfrei ist.
Vielen Dank!

Einsatz editiert am 23. Januar 2023 11:40

26. Januar 2023 | 07:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,


aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.


Die Rentenleistungen der privaten Unfallversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG steuerpflichtig.


Kapitalleistungen der privaten Unfallversicherung sind idR nicht steuerpflichtig, da diese die vertragliche Gegenleistung für die gezahlten Versicherungsleistungen bilden.


Die Unterschiedliche Behandlung begründet sich darin, dass die Kapitalleistung eine vertragliche Gegenleistung bildet, die Rentenzahlung aber durchaus auch einen Mehrertrag ergeben kann, in Abhängig von der Bezugsdauer, deshalb wird die Rentenleistung besteuert, die Kapitalzahlung nicht.


Ich würde davon ausgehen, dass die steuerfreie Einmalzahlung für Sie günstiger ist, da Sie die Bezugsdauer der Rentenleistung nicht abschätzen können, Sie wissen ganz praktisch nicht, wie lange Sie leben werden. Die Versicherungsunternehmen bieten die Kapitalleistung an, weil eine solche Kapitalleistung das Risiko mindert, mehr zu zahlen, auch wenn die Versicherungsunternehmen eventuell weniger zahlen würden (im Rahmen einer monatlichen Rentenleistung).


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.


Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.


Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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