Rückgabe persönlicher Gegenstände bei einstweiliger Anordnung (Gewaltschutz)

6. November 2022 16:01 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Vor ca. 5 Wochen endete meine Fernbeziehung mit Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, weswegen ich meinen Ex-Partner auch angezeigt habe. Danach folgten für mehrere Tage Anrufe von verschiedenen Nummern, E-Mails und SMS mit z. T. unsäglichem Inhalt. Ich habe eine einstweilige Anordnung erwirkt (Gewaltschutz). Er darf keinen Kontakt mehr zu mir aufnehmen und kein Treffen herbeiführen.
Während unserer Beziehung hat er mir diverse sperrige Dinge geschenkt und persönliche Gegenstände in meinem Haus hinterlassen, die er in den drei Tagen nach der Körperverletzung per SMS/E-mail auch mehrfach von mir zurückgefordert hat.

Inzwischen bin ich gesundheitlich genesen und möchte diese Gegenstände nun endlich aus meinem Haus haben, für zwei besonders sperrige Gegenstände möchte ich ihm das Geld zurückgeben. Allerdings will ich ihn nicht wiedersehen und die Sachen weder von ihm abholen lassen, noch selbst vorbeibringen. Freunde möchte ich nicht involvieren. Die Polizei würde nur mich persönlich begleiten, keine Bekannten.
Falls ich diese Dinge an ihn per Paket schicke, gilt das dann als Kontakt von mir aus und kann mir das dann bzgl. der einstweiligen Anordnung negativ ausgelegt werden? Was ist, wenn er die Annahme verweigert? Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, die Gegenstände kontaktlos zurückzugeben, an die ich selbst nicht gedacht habe? (Wir wohnen ca. 250 km entfernt.)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihm wurde verboten, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Sie dürfen jedoch Kontakt mit ihm aufnehmen. Dies kann Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Wenn Sie etwas mit der Post schicken und er die Annahme verweigert, dann kann die Post die Sachen wieder zu Ihnen zurück bringen und dies in Rechnung stellen.

Das beste Vorgehen dürfte sein, einen Termin zu machen, an dem er die Sachen abholt, die Sachen zu dem Termin vor die Tür zu stellen und die Haustür zu öffnen. Besonders wenn Sie ein Haus haben, bietet es sich an, die Sachen zum Abholtermin in den Garten zu stellen, damit immer eine geschlossene Haustür zwischen Ihnen und dem Ex ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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