Umlegungsverfahren

29. März 2008 21:36 |
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Verwaltungsrecht


Wir haben ein Grundstück 691 qm (Breite ca. 13m, GFZ 0,4) welches durch ein Umlegungsverfahren in ca. zwei gleiche Teile geteilt werden soll. Eine Grenzbebauung ist nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich.
Für die Berechnung des Umlegungsvorteils wurde der Einwurfswert und der Zuteilungswert berechnet. Die Differenz soll als Umlegungsvorteil an die Stadt gezahlt werden.
Lt. Aussage des Kreises hat ein Richtwertgrundstück eine Tiefe von 30 bis 40m und eine Größe von 600 qm. Die durchschnittliche Grundstücksbreite (Ein- od. Zweifamilienhaus) beträgt 15-18m.
Unser Grundstück hat eine Gesamttiefe von ca. 52m. Durch die Erschließung im rückwätigen Bereich, entstehen zwei Grundstücke von einer Tiefe von jeweils ca. 25-27m.
Die Berechnung des Einwurfgrundstückes bezieht sich auf ca. 27m.
Dadurch wird der Umlegungsvorteil sehr hoch, weil das hintere (neue) Grundstück entsprechend groß geplant wird.
Haben wir ein rechtlichen Anspruch darauf, dass der Einwurfswert nach einer Tiefe des Grundstückes zwischen 30 und 40 m berechnet wird?
Dadurch würde sich der Umlegungsvorteil verringern.
Abgesehen davon bezweifeln wir, dass es sich um ein für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltetes Grundstück handelt.

Eingrenzung vom Fragesteller
31. März 2008 | 13:34
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