Die Steuerklassen III und V, wenn Eine/r der Ehegatten nicht arbeitet?

| 5. August 2022 13:08 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


09:56

Hallo,

ich und meine Ehefrau sind türkische Staatsbürger. Ich arbeite seit Anfang 2019 in Deutschland und besitze seit letztem Jahr (2021) Juni eine Niederlassungserlaubnis. Meiner Ehefrau wurde in 2021 Juni einen Aufenthaltstitel erteilt, der eine driejährige Dauer hat.

Meine Steuerklasse ist die IV und meine Ehefrau arbeitet nicht.

Darf ich in diesem Fall auf die Steuerklasse III wechseln? Wenn ja, könnte ich den Steuer-Unterschied zwischen der IV und der III von den vergangenen Monaten vom Steueramt verlangen? Von Juli 2021 bis August 2022 sind ungefähr 14 Monaten und das ist eine Menge Geld.

Vielen Dank im Voraus!

5. August 2022 | 13:55

Antwort

von


(852)
Charlottenstr. 14
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Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage.

Selbstverständlich können Sie den Wechsel der Steuerklasse (von IV auf III und der Ihrer Frau von IV auf V) unterjährig beantragen.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/aenderung-der-steuerklasse#:~:text=Als%20Ehegatten%2Feingetragene%20Lebenspartner%20k%C3%B6nnen,das%20Merkblatt%20zur%20Steuerklassenwahl%20erstellt.

Der Wechsel gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung. Eine Rückwirkende Änderung ist nicht möglich.

Zitat:
Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich. Die neuen Steuerklassen gelten frühestens ab dem Monat nach Antragstellung. Ausnahme: Wird die bei Heirat automatisch zugeteilte Steuerklasse IV geändert, ist dies bereits ab dem Monat der Eheschließung wirksam.

Selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle. Bei ungünstiger Steuerklassenwahl zahlen Sie zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer und verzichten dadurch auf Liquidität und mögliche Zinsen. Sie dürfen sich dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Steuererstattung freuen.


https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steuererklaerung/wann-und-wie-kann-die-steuerklasse-gewechselt-werden#:~:text=Eine%20r%C3%BCckwirkende%20%C3%84nderung%20ist%20nicht,dem%20Monat%20der%20Eheschlie%C3%9Fung%20wirksam.

Zitat:
Lebenspartnerschaften mit Steuerklasse IV/IV mit Faktor oder III/V
Wenn du und dein*e Ehepartner*in bzw. dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V gewählt habt, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet – doch nur sofern der*die Partner*in mit der Steuerklasse V Arbeitslohn bezogen hat.

https://taxfix.de/steuertipps/abgabepflicht-wer-muss-eine-steuererklarung-machen-2/#:~:text=Wenn%20du%20und%20dein*e,Steuerklasse%20V%20Arbeitslohn%20bezogen%20hat.

Insoweit macht das keinen Unterschied, da Sie ohnehin verpflichtet wären eine Steuererklärung zu machen und hier ein Ausgleich zu wenig oder zu viel gezahlter Steuern stattfindet.

Sie sollten unabhängig von der Steuerklasse erwägen ohnehin eine Steuerklärung zusammen mit Ihrer Frau einzureichen und hier die Zusammenveranlagung wählen, so dass sie als Ehegatten von dem sog. Splittingtarif gebrauch machen können.
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting/

Nur so erhalten Sie auch die zuviel vorausgezahlten Lohnsteuern wieder zurück.

Ich hoffen Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen


Rechtsanwalt Andreas Wehle

Rückfrage vom Fragesteller 24. September 2022 | 09:57

Sehr geehrter Herr Wehle,

vielen Dank nochmal für Ihre Antwort.

Nach Ihrer Beratung haben wir zu der Steuerklassenkombination III/V gewechselt. Jetzt möchte ich über die Taxfix App unsere Steuererklärung machen.

Um die im Jahr 2021 zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen, reicht es aus, dass ich nur die Zusammenveranlagung Option in der App auswähle, oder muss ich noch weitere zusätzlichen Optionen auch beachten?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. September 2022 | 09:56

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wie das mit der App funktioniert, vermag ich nicht zu sagen.

Jedoch werden bei der gemeinsamen Veranlagung Ihre beiden Einkommen zusammengezählt und den doppelten Freibeträgen und sonstigen steuerlichen Vergünstigungen gegenübergestellt, so dass hier der gut verdienende Ehegatte von den Freibeträgen des Ehepartners profitieren kann.

Die Steuerklassen sind nur ein Mittel zu bestimmung einer Steuervorauszahlung und hat nur bedingt mit der Steuerlast bei veränderter Veranlagung zu tun.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen

Bewertung des Fragestellers 5. August 2022 | 18:18

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