Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Den Vertrag für nichtig erklären, geht nicht, denn das würde bedeuten, dass von Anfang an kein Vertrag zwischen Ihnen bestanden hätte. Alle Zahlungen, die Sie bislang erhalten haben, müssten Sie zurückzahlen. Das kann nicht in Ihrem Interesse sein.
Es muss zunächst an Hand des Vertrages geprüft werden, ob die Erlangung der Konzession eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Pachtvertrag ist. Sollte das der Fall sein, können Sie, nach entsprechender Fristsetzung, den Vertrag fristlos kündigen.
Abgesehen davon gilt:
In entsprechender Anwendung von §§ 581, 543 BGB können Sie den Vertrag auch dann fristlos kündigen, wenn dazu ein wichtiger Grund vorliegt. Denkbar aufgrund Ihrer Schilderungen ist die Variante nach § 543 Abs. 2 Zif 2 BGB:
die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet
Was Sie schildern, stellt schon eine massive Gefährdung des Objektes dar, insbesondere Ihres bisher guten Rufes.
Sie sollten wegen der rechtlichen und auch tatsächlichen Schwierigkeiten eine anwaltliche Vertretung vor Ort in Erwägung ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Kann man den Paragrafen 543 so auslegen, das
1. Gefahr für das Objekt - in dem Falle die Küchengeräte
2. der Gute ruf...
3. Gefahr für die Kunden... ich war heute in der Küche - das Friteusenfett ist schon dunkel braun.
im Kühlhaus werden offene Lebensmittel gelagert und Blumen, auf dem Kombidämpfer hat er lachs vergessen.... schimmlige Lebensmittel in den Kühlschränken etc
Reicht das für eine sofortige fristlose Kündigung mit direkter Schlüsselabgabe?
Kann ich Ihnen gegen Entgelt noch weitere Fragen stellen? bzw. den Vertrag mal schicken
Sie sollten vor der Kündigung noch eine Abmahnung erteilen.
Für eine weitergehende Beratung kann ich Ihnen gerne ein Angebot erstellen, bitte nehmen Sie ggf per E-Mail Kontakt mit mir auf.
Mit freundlichen Grüßen