Sicherstellungsprotokoll Beschlagannahme Zollamt

28. April 2022 10:00 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin selbstständig und bestelle Waren aus der Türkei.
Leider sind die Waren Adidas und Nike gewesen
Und jetzt bekomme ich ein Sicherstellungsprotokoll und Beschlagnahme, ich weiß nicht was auf mir noch kommt? Was soll ich tun? Welche Folgen kann das haben?
Das sind insgesamt 200 Stücke
Bitte um Hilfe

28. April 2022 | 10:23

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrter Fragensteller,

der Import möglicherweise gefälschter Markenwaren kann weitgehende zivil- und strafrechtliche Folgen haben, wobei es natürlich auch immer um den wirtschaftlichen Gesamtschaden geht.

Man hat als Beschuldigter das Recht zu schweigen wie auch zur Akteneinsicht nach § 147 Abs. 4 StPO.

Besser ist es aber sicher im Regelfall nicht alleine zu reagieren, sondern einen Kollegen oder eine Kollegin vor Ort mit der Sache zu mandatieren.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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