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Erbbaurecht vereinbaren um neue Immobilie auf ehemaligem Bauernhof zu erstellen
21. April 2022 12:45
|
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen eine Immobilie erstellen. Es gibt ein Vorkaufsrecht der Gemeinde und evtl. anliegender Landwirte, die ich gerne verhindern möchte.
Daher meine Idee ein Erbbaurecht zu vereinbaren, somit sollte kein Vorkaufsrecht bestehen!??
welche Laufzeit kann vereinbart werden? Wie wird die Höhe des Pachtzinses bemessen?
Vielen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag,
ein Vorkaufsrecht gilt im Hinblick auf einen Verkauf, zu dem die Einräumung eines Erbbaurechtes nicht gehört, vgl. § 24 Abs. 2 BauGB.
Die Laufzeit kann vereinbart werden, üblich sind 99 Jahre.
Regelungen zur Bestimmung des Erbbauzinses finden Sie in § 9 ErbbauRG.
Mit freundlichen Grüßen
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