Anfrage: Klärung wg. angekündigtem Verlust des Zinsbonus aus meinem Bausparvertrag

| 12. März 2022 22:07 |
Preis: 90,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.03.2022 habe ich ein Schreiben vom Bezirksleiter der Wüstenrot Bausparkasse AG erhalten.

In dem Schreiben mit dem Betreff "Drohender Verlust des Zinsbonus" schreibt der Bezirksleiter
dass er vergeblich versucht hat mich telefonisch zu erreichen und dass ich mich kurzfristig mit ihm in Verbindung setzen soll, da sonst der Verlust des Zinsbonus aus meinem Bausparvertrag droht.

Ich möchte gerne eine Beratung in Anspruch nehmen, um zu klären, ob der Verlust des Zinsbonus aus meinem Bausparvertrag tatsächlich droht, wie ich mich bei einer Kontaktaufnahme mit dem Bezirksleiter verhalten soll und ggf. eine Vertretung beauftragen die mich in dieser Sache vertritt.

Mit freundlichem Gruß
R. Brandl

13. März 2022 | 07:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Möglicherweise droht hier das Erreichen der vereinbarten Bausparsumme. Wenn dieser Betrag durch regelmäßige Einzahlungen erreicht wird, fällt der Zinsbonus weg. Hier muss man genau hinschauen, manche Bausparkassen rechnen dabei den Zinsbonus mit hinein, um schneller die Summe zu erreichen.
Wenn Sie die Zuteilung annehmen und das Darlehen ablehnen, bevor die Summe erreicht ist, könnten Sie den Bonus aber noch retten.

Auch durch eine Kündigung der Bausparkasse können Sie den Bonus verlieren. Neben der Übersparung, bei der das Guthaben bereits höher als die Bausparsumme ist, kann auch eine Zuteilungsreife seit mehr als 10 Jahren die Kündigung durch die Bausparkasse rechtfertigen. Und natürlich kommt auch eine Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten mit der Folge des Zinsverlusts in Betracht, vor allem wenn vereinbarte Raten nicht regelmäßig gezahlt wurden.

Deshalb sollten Sie zeitnah das Gespräch suchen und sich anhören, was der Bezirksleiter für konkrete Bedenken hat. Lassen Sie sich in dem Gespräch aber auf keinen Fall zu irgendwelchen konkreten Maßnahmen, z.B. einen Tarifwechsel oder einer eigenen Kündigung drängen, sondern nehmen Sie die Informationen nur auf und gleichen Sie dies anschließend mit Ihren Unterlagen und dem Vertrag ab - falls nötig mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts vor Ort.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2022 | 16:25

Sehr geehrter Herr Anwalt,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Am 14.03.2022 habe ich mit dem Bezirksleiter gesprochen. Er konnte oder wollte mir nicht sagen wann der Verlust des Zinsbonus wirksam wird oder wurde. Irgendwann Mitte dieses Monats ist er verfallen, meinte er. Seine Empfehlung den Zinsbonus zu retten war ein Tarifwechsel, am besten am gleichen Tag - also während des Telefonats -, da der Tarifwechsel sonst vielleicht nicht mehr möglich ist.

Meine Nachfrage: Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt bzw. Experten um zu Prüfen ob der Zinsbonus-Verfall tatsächlich eingetreten ist?

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. März 2022 | 16:30

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Das klingt tatsächlich verdächtig nach einem unseriösen Versuch, Sie zu Ihrem Nachteil aus dem bestehenden Vertrag zu drängen. Es ist daher zu vermuten, dass der Zinsbonus nicht wie behauptet "Mitte des Monats" abläuft und nur durch einen Tarifwechsel zu retten ist - eher das Gegenteil dürfte der Fall sein. Deshalb empfehle ich eine konkrete Prüfung, suchen Sie hierfür am Besten nach einem auf Versicherungsrecht und Vertragsrecht spezialisierten Anwalt/Anwältin (z.B. hier: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche).

Mit besten Grüßen

Bewertung des Fragestellers 17. März 2022 | 00:16

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