Meine Exfrau und ich besitzen jeweils 50 % eines bezahlten und vermieteten Reihenhauses.
Die Haushälften sind jeweils auf meine Exfrau und auf mich im Grundbuch eingetrage.
Das Haus wurde während unserer Ehezeit von uns gekauft .
Wir haben den gesetzlichen Güterstand.
Wir wollen beide das Haus gemeinsam behalten und vermieten. Können wir es vom Zugewinnausgleich welchen wir über Anwälte regeln wollen ausklammern.
Dank für die Info!!
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Der Ausschluss einzelner Vermögensteile aus dem Zugewinnausgleich ist möglich wenn sich alle Beteiligten einig sind (was bei Ihnen der Fall ist).
Sie sollten aber Bedenken, dass es nicht die Möglichkeit gibt den Zugewinn in einer unbegrenzten Anzahl von Jahren doch noch geltend zu machen.
Möglicherweise ist es ein sinnvoller Weg den Zugewinnausgleich komplett durchzuführen und die Immobilie als Eigentümergemeinschaft zu vermieten.
Sollten Rückfragen bestehen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.