Ratenkredit / Rückzahlung im Fall der Insolvenz der Bank

1. März 2022 11:49 |
Preis: 60,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kredit bei einer russischen Banktochter, Moratorium

Hallo,

erst vor kurzem habe ich bei einer Bank einen Ratenkredit abschlossen. Wie ich inzwischen weiß, handelt es sich um eine Bank mit Sitz in Östereich, die aber wiederum einer russichen Bank gehört. Aktuell ist im Internet von Bankrott zu lesen.... Auf der Homepage der Bank selber steht, das erstmal ein Moratorium angeordnet wurde. Was kann schlimmstenfalls mit meinem Kredit passieren, sprich kann mir eine Kündigung und somit sofortiger Rückzahlung der gesamten Summe drohen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

1. März 2022 | 12:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Eine außerordentliche Kündigung Ihres Darlehens oder eine sofortige Rückzahlung müssen Sie nicht befürchten. Das angeführte Moratorium gilt gegenüber den Gläubigern der Bank, nicht aber gegenüber Darlehensnehmern.

2. Ihre Raten sollten Sie daher zunächst weiterhin wie vertraglich vereinbart bedienen, damit kein Kündigungsgrund entsteht.

3. Soweit ein Insolvenzverfahren beantragt und eröffnet wird, wird sich der vorläufige Insolvenzverwalter an die Darlehensnehmer der Bank richten und ggfs. eine neue Bankverbindung mitteilen.

4. Solange Sie keine andere schriftliche Aufforderung erhalten haben, zahlen Sie Darlehensraten weiter.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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