Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst gilt allgemein für die Branche, dass durch die Pandemie und die Verpflichtung, für alle Mandanten Corona-Hilfe zu beantragen, alle (!) Steuerkanzleien im Rückstand sind.
Grundsätzlich ist entscheidend, ob ein Vertrag vorliegt. Wenn kein Vertrag vorliegt, gilt das Gesetz. Der BGH hat Verträge bei einem Steuerberater als Dienstleistungsvertrag eingestuft, Werkvertrag nur, wenn einzelne Arbeiten zu erledigen wären.
Der Vertrag kann bei mangelndem Vertrauensverhältnis nach §627 BGB jederzeit gekündigt werden.
Sie müssen daher keine Frist setzen.
Sie müssen einfach nur formulieren, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist und Sie hiermit das Mandat beenden. Das muss schriftlich - am besten per Fax, Einschreiben, Boten - erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Frist setzen
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Ich bin Solo-Selbstständiger (Einzelfirma, EÜR). Mein Steuerberater erstellt Jahresabschlüsse, Einnahmeüberschussrechnung und Einkommenssteuererklärung.
Dieser arbeitet aber extrem langsam und hält es auch nicht für nötig meine Nachfragen zum Bearbeitungsstand zu beantworten oder mich zu informieren. Im letzten Jahr hatte er nach monatelanger Verzögerung die Abschlüsse für 2019 an das Finanzamt übermittelt ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Ich möchte den Steuerberater nun so kurzfristig wie möglich wechseln, da der neue Steuerberater auch die monatliche Finanzbuchhaltung übernehmen wird.
Leider hatte ich ihm Ende Januar bereits die Unterlagen (selbsterstellte Finanzbuchhaltung im DATEV-Format, digitale Belege) für 2020 und 2021 übermittelt.
Ich möchte dem Steuerberater jetzt schriftlich eine Frist setzen. Ich gehe davon aus, dass er die Bearbeitung noch gar nicht begonnen hat.
- Welche Frist ist angemessen? Die Unterlagen hat er seit ca. 1 Monat vorliegen.
- Wie kann ich vorgehen, falls die Frist fruchtlos verstreicht - oder falls gar keine Rückmeldung erfolgt?
- Wie formuliere ich die Fristsetzung rechtssicher?
Vielen Dank im Voraus.