UG Meldung bei Bezug ALG1

| 8. Februar 2022 12:46 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich beziehe ALG1 und möchte in einer Nebentätigkeit arbeiten. Dazu möchte ihc eine UG gründen und die Einnahmen aus der Nebentätigkeit dort einfließen lassen.
Im Geschäftsführervertrag möchte ich festhalten, dass ich KEIN Gehalt und maximal 14:59Std/Woche arbeite.
Frage:
Muss ich dies dem Arbeitsamt mitteilen, wenn ich doch nichts einnehme als Privatperson und die UG ja eine juristische Person ist?
Vielen Dank

8. Februar 2022 | 14:16

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sei werden auch Gründung der UG mitteilen müssen; auch wenn Sie daraus kein Einkommen beziehen. Neben dem Bezug von ALG I nehmen Sie eine selbständige Tätigkeit auf und die ist anzugeben.

Dabei ist es auch nicht relevant in welcher Form Sie Ihre Nebentätigkeit ausüben. Dass die UG eine juristische Person ist, ist dabei nicht von Belang. Sie üben Ihre selbständige Tätigkeit im Rahmen der UG aus.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 10. Februar 2022 | 07:16

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Februar 2022
5/5,0

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht