Ruhestörung durch Lüftungsanlage

| 7. Januar 2022 23:59 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Das Problem:

100m von uns ist eine Shisa Bar. Diese hat eine recht wilde große Lüftungsanlage angebaut. Diese erzeugt von 15h bis 3h Nachts einen gleichbleibenden Brummton. Wir haben an allen Außen Fenstern eine Lautstärke von 54dzb und das halt als eine gleichbleibende Frequenz. Innen kommen wir auf ca. 43dzb.

Wir haben nun schon massive Schlafstörungen, Tinnitus usw. Also es ist nicht zum aushalten.

Wie schaut das rechtlich aus? Darf diese Anlage so laut sein in einem Wohngebiet? Kann man dagegen schnell vorgehen? Oder am besten schnellstmöglich bevor die Gesundheitsprobleme noch massiver werden einfach wieder ausziehen. Wir wohnen erst 3 Monate hier, wussten aber nichts von diesem Krach als wir eingezogen sind. Wohnung würde ich als sehr hochwertig bezeichnen. Problem die Anlage strahlt wie eine Trompete in unsere Richtung daher ist unsere Wohnung die am meist betroffene.

Danke im voraus für die Info

Einsatz editiert am 08.01.2022 01:43:56

Einsatz editiert am 08.01.2022 09:02:18

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Sie müssen sich zunächst an die Bauaufsicht wenden, um herauszufinden, ob die Anlage genehmigt wurde.

Gegebenenfalls können Sie auch die Miete kürzen und der Vermieter ist auch in der Pfliicht, sich um die Störung zu kümmern.

Wichtig ist ein Lärmprotokoll, welches Sie offenbar schon haben.

In einem vergleichbaren Urteil bezüglich einer Luftwärmepumpe hatte die Bauaufsicht verfügt, den zur Nachtzeit in der TA Lärm festgelegten Immissionsschutzwert von 35 dB(A) nicht zu überschreiten, Urteil VG Saarlouis, Az.: 5 K 1528/11.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 8. Januar 2022 | 17:58

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Absolut gute und sachliche Antwort und dies sogar noch mit einem Vergleichsurteil als Referenz gesendet. Also absolut zu empfehlen. Und das schreibe ich nicht bloß weil die Antwort für meinen Fall positiv ist. Nein hier hat sich der Anwalt für die Antwort Zeit genommen und das obwohl ich nur das Minimum an Geld angesetzt habe. Bin über die Antwort natürlich sehr glücklich und auch für das Gefühl das hier eine Beratung war die mir wirklich helfen wollte und nicht das bisschen Geld als Ziel hatte.

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