Eltervereinbarung vom Gericht als Protokoll erstellen lassen

| 4. Dezember 2021 17:45 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Tag, ich W 46 habe vor Gericht wegen unsere Tochter 7 um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegen meinen Mann geklagt. Er hatte unsere Tochter bei meinem Auszug (Trennung) einfach behalten. Es ging über Monate bis dann unsere Tochter gesagt hat sie möchte zu mir. Wir als Eltern haben eine Vereinbarung getroffen welche ich jetzt vom Gericht protokolliert haben möchte. Ich mache dies weil man sich auf die Worte meines Mannes nicht verlassen kann. Seine Anwältin und auch er sieht das aber nicht ein ein Protokoll anzufertigen. Ich habe den Antrag aber ans Gericht gestellt. Ist es Sinnvoll so ein Protokoll bei Bedenken gegenüber der Eltervereinbarung zu stellen? MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja es ist sinnvoll, die Einigung vom Gericht protokollieren zu lassen. Dann kann hinterher jeder nachlesen, was vereinbart wurde und keiner muss sich über den Inhalt der Vereinbarung streiten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. Dezember 2021 | 18:42

Ich habe vom Gericht Post bekommen. Sie machen kein Protokoll und wollen das Verfahren beenden weil meine Tochter jetzt bei mir lebt. Ich möchte das Verfahren aber nicht beenden da mein Mann jeder Zeit selbst das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragen kann wenn ich das jetzige Verfahren beende. Ich möchte ein Urteil. Segen Sie das auch so. Ich kann meinem Mann nicht trauen. Möchte meine Chance Jetzt nicht aus der Hand geben. MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Dezember 2021 | 18:46

Sehr geehrte Fragestellerin,

auch ich halte ein Urteil für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2021 | 21:33

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