KFZ-Eigentum

29. Oktober 2021 09:09 |
Preis: 25,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


10:06

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Ich habe von meinem Geld ein Auto bei einer Privatperson gekauft (Kredit auf meinen Namen mit Barabholung bei der Bank), der Brief und Schein des Autos laufen auf mich. Mein Exfreund fährt dieses Auto. Es gab mal einen Kaufvertrag, mein Exfreund behauptet, er hätte den damals unterschrieben, ich bin mir da nicht mehr sicher, da ja auch alles andere auf mich läuft und der Kaufvertrag existiert zudem nicht mehr, da mein Exfreund sehr unachtsam mit seinen Dokumenten umgeht. Er weigert sich auch, die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 herauszugeben zur Abmeldung. Nun die Frage: Kann ich dieses Auto zu mir holen und verkaufen?

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

29. Oktober 2021 | 09:41

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aufgrund Ihrer Schilderungen gehe ich davon aus, dass Sie nicht nur nachweisen können, dass Sie den Pkw gekauft haben, sondern auch dessen Eigentümerin sind.

Damit haben Sie gem. § 985 BGB einen Anspruch gegen Ihren Exfreund auf Herausgabe des Pkw sowie der Zulassungsbescheinigungen 1 und 2 an Sie. Diesen Anspruch sollten Sie schriftlich geltend machen und Ihren Exfreund auffordern, Ihnen das Fahrzeug herauszugeben.

Dies kann etwa wie folgt geschehen:

"Sehr geehrter Herr....

ich bin Eigentümerin des Pkw ....mit dem amtlichen Kennzeichen. Sie befinden sich aktuell im Besitz dieses Fahrzeuges, ohne dass Ihnen hier ein Recht zum Besitz zusteht.

Ich fordere Sie hiermit auf, das Kfz nebst allen dazugehörenden Schlüsseln sowie die Zulassungsbescheinigungen I und II an mich bis zum 5.11.2021 herauszugeben.

Mit freundlichen Grüßen"

Dieses Schreiben sollten Sie an ihn nachweislich versenden. Sollte er nicht reagieren oder das Kfz nicht an Sie herausgeben, so können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.

Für Rückfragen stehe ich derweil natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 29. Oktober 2021 | 09:58

Vielen Dank für Auskunft, das ist sehr hilfreich. Ich habe nur eine Rückfrage. Wie wäre der Fall, wenn ich das Auto verkaufe und mein Exfreund tatsächlich mit dem Kaufvertrag auf seinen Namen auftauchen würde? Würde der Beweis, dass ich das KFZ bezahlt habe das entkräften? Denn all dies kann ich nachweisen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Oktober 2021 | 10:06

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Soweit möglicherweise Ihr Exfreund als Käufer im Kaufvertrag eingetragen ist und sich dann auch noch im Besitz des Pkw befindet, wäre dies für Ihre Rechtsverfolgung nicht so günstig( vgl. hierzu etwa: OLG Naumburg Az. 12 U 105/14) Denn dann würde einiges gegen Ihr Eigentum sprechen und Sie müssten dann -wenn Ihr Exfreund behauptet- schon im einzelnen dazu etwas sagen und auch beweisen, dass Sie den Kaufpreis gezahlt haben und ggf. auch Zeugen bestätigen können, dass Sie Käufer und damit auch Eigentümer werden sollten. Hier wäre es dann auch von Interesse zu erfahren, wer die Kfz-Steuer trägt, die Kosten der Kfz-Versicherung und der Reparaturkosten. Ein möglicher Eintrag Ihres Exfreundes im Kaufvertrag ist für Sie ungünstig, aber dennoch widerlegbar.

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

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