Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie die Eintragung einer Zweigniederlassung der englischen Gesellschaft im deutschen Handelsregister beantragt haben.
Aus Ihren Angaben wird jedoch nicht ganz ersichtlich, welche Unterlagen Sie bei der Bank vorgelegt haben.
Normalerweise verlangt eine Bank für die Kontoeröffnung die Vorlage des Handelsregisterauszugs. Dem Handelsregisterauszug kann die Bank sowohl entnehmen, dass die Limited existiert, am deutschen Rechtsverkehr teilnehmen darf und wer sie hierbei vertritt. In Verbindung mit dem Personalausweis des Directors hat die Bank alle Angaben über ihren Vertragspartner, die sie für die Kontoeröffnung benötigt.
Sollte die Limited dagegen – wie bei Ihnen – nicht oder noch nicht im deutschen Handelsregister eingetragen sein, dann muß sich die Bank grundsätzlich die englische Registereintragung vorlegen lassen. Eine derartige Bescheinigung erhält man beim House of Companies. Das House of Companies prüft die Unternehmenseintragungen jedoch nicht auf ihren Inhalt. Vielmehr wird lediglich eine Prüfung auf formale Fehler vorgenommen. Das sog. certificate of incorporation hat daher in Deutschland nicht das gleiche Ansehen wie eine Handelsregistereintragung nach deutschem Recht.
Bei einigen Bank wird daher zusätzlich verlangt, dass das „certificate of incorporation“ vom Registerbeamten des House of Companies unterzeichnet ist.
Der Director (oder das Board of Directors) muss für eine Kontoeröffnung außerdem nachweisen, dass er berechtigt ist, die Limited zu vertreten. Dazu muß der Beschluss der Gesellschafter vorgelegt werden, mit dem er zum Director bestellt wurde oder aber der übersetzte Gesellschaftsvertrag, wenn die Bestellung unmittelbar mit dessen Abschluss erfolgte.
Eine Kontoeröffnung ist also grundsätzlich auch ohne das Vorliegen eines Handelsregisterauszugs möglich.
Unabhängig davon liegt in jedem Fall ein Beratungsfehler des Bankmitarbeiters vor, falls dieser das Konto ohne Vorliegen der erforderlichen Unterlagen eröffnet hat und die Bank dieses später einfach wieder „schließt“. Im Rahmen der nebenvertraglichen Pflichten hätte es zu den Obliegenheiten der Bank gehört, Sie in jedem Fall zu informieren und ggfls. fehlende Unterlagen anzufordern. Dies umso mehr, da man Ihnen die telefonische Auskunft gegeben hat, dass alles „OK“ sei.
Wegen der Verletzung dieser vertraglichen Nebenpflichten haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Prinzipiell können Sie Ersatz aller Kosten und zusätzlichen Aufwendungen verlangen. Der Hinweis auf diese Schadensersatzverpflichtung mag dazu beitragen, dass das Finden einer internen Lösung beschleunigt wird.
In jedem Fall sollten Sie die Angelegenheit soweit möglich mit dem Filialleiter der Bank besprechen, damit hier Schadensbegrenzung betrieben werden kann. Ferner sollten Sie beim Notar und/oder beim Handelsregister nachfragen, ob Sie ggfls. eine beglaubigte Abschrift fehlender Unterlagen erhalten können, wenn Sie sich bereit erklären, diese abzuholen. Fragen Sie am besten direkt nach, wann mit einer Eintragung ins Handelsregister zu rechnen ist.
Wenn Sie die Anzahl der ersten zu erwartenden Zahlungen überschaubar ist, können Sie diese ggfls. umleiten; notfalls auf Ihr Privatkonto. Eine entsprechende Abgrenzung im Rahmen Ihrer Buchhaltung dürfte kein Problem sein. Alternativ könnten Sie sich gegenüber der Bank verpflichten, über eingehende Zahlungen erst dann zu verfügen, wenn die Handelsregistereinzahlung vorliegt. Die erforderliche Liquidität sollte Ihnen die Bank in Höhe eines zinslosen Kredits zur Verfügung stellen können. Im Rahmen Ihres Schadensersatzanspruchs wäre die Bank ansonsten verpflichtet, auch diesen Zinsschaden zu ersetzen, wenn Sie sich die Liquidität woanders beschaffen müssen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
André Sämann
Rechtsanwalt
_______________________________________
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen
Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1
Mail info@ra-saemann.com
Web www.ra-saemann.com
_______________________________________
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Bank eröfnet erst Konto und schließt es ohne Rückmeldung wieder
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt André Sämann
Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt.
Ich habe vor 2 Monate eine Limited gegründet. Nachdem dann alle Unterlagen Übersetzt bei mir vorlagen habe ich das Gewerbe angemeldet(01.02.2008). Die Deutsche Bank hat für meine Limited vor 3 Wochen dann ein Konto eröffnet(07.02.2008), alles ohne Probleme weil ich dort auch schon privat Kunde war. Daraufhin habe ich alle Unterlagen der Limited im Original zum Notar für den Handelsregister Eintrag gegeben.
Eine paar Tage nach der Kontoeröffnung (11.02.08) rief mich die Deutsche Bank an und meinte das diese nochmal die Unterlagen benötigten, ich teilte Ihnen mit das diese schon beim Notar liegen und ich diese wohl erst in ein paar Monaten wieder habe. Man rief mich eine Stunde später wieder an und teilte mir mit das alles OK sei und ich einfach wenn ich den Handelsregisterauszug habe ihn eben einreichen sollte.
Soweit so gut, es wurden Briefbogen, Lieferscheine, usw. bestellt, alle Kunden haben die Kontodaten erhalten, die Krankenkassen erhielten den Lastschriftauftrag für die Sozialversicherungsabgaben, der Steuerberater hat alles für die Lohnzahlung vorbereitet, und und und.
Die ersten Gelder sollten nun zum Monatsende auf das Konto eingehen. Ich erhielt Heute einen Kontoauszug der Bank (Datiert auf den 22.02.2008) mit der Umsatzübersicht, Kontostand nach wie vor bei 0,00 Euro auf der zweiten Seite lese ich dann klein gedruckt "... Ihr Konto wurde in den letzten Tagen aufgelöst. Der vorliegende Auszug..."
Mich traf direkt der Schlag, wieso weshalb warum?
Ich rief direkt in meiner zuständigen Geschäftsstelle an, mir konnte aber auf die schnelle auch niemand sagen was mit dem Konto los ist. Nach gut 3 Stunden erhielt ich dann endlich einen Rückruf.
Das Konto hätte man so gar nicht eröffnen dürfen sondern erst wenn der Handelsregister Auszug vorliegen würde.
Ich konnte die Aussage gar nicht glauben, warum teilte man mir sowas vorher nicht mit? Warum auch nicht beim 2. Besuch?
Der Mitarbeiter der das Konto eröffnete teilte mir auch mit das er sich extra abgesichert hätte das alles seine Richtigkeit hat.
Die Auflösung geschah ohne eine Schriftliche oder telefonische Mitteilung seitens der Bank.
Hätte ich nicht das Kleingedrucke am Ende des Kontoauszuges gelesen hätte ich wohl erst von einem Kunden erfahren das das Geld zurück gekommen ist.
"Man wolle nun "intern" Versuchen eine Lösung zu finden",
Diese Aussage sollte mich aber wohl erstmal vertrösten.
Das Konto ist aufjedenfall erst einmal weg. Ein neues Konto kann ich auf die schnelle ja auch nicht eröffnen da die Originalunterlagen ja beim Notar/Amtsgericht für den Handelsregister Eintrag sind.
Nun meine Frage was ich unternehmen kann bzw. in der Sache unternehmen sollte? Was ist mit den ganzen Kosten, dem Arbeitsaufwand, wohin sollen nun die Einnahmen?
Schon einmal vielen Dank für eine fachkundige Hilfe.
Bank Bank Unternehmen
"
Sehr gute Hilfe, mit der Bank hat sich dank der hier gebotenen Hilfestellung alles zum guten gewendet.
"-
30 €
-
28 €
-
80 €
-
40 €
-
30 €
-
25 €