Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verordnung ist in der Regel vorrangig- allerdings haben die Schulen ggf. vor Ort das Hausrecht und können Maßnahmen verschärfen - hier können Sie allerdings dagegen vorgehen- aber es kann schwierig werden, da es kaum Rechtsprechung dazu gibt. Ich würde einen Eingriff durchaus aber in Grundrechte sehen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrer-Selbsttest unter Aufsicht der Schulleitung
31. August 2021 16:04 |
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Lehrerin in NRW. Genau wie die Schülerinnen und Schüler müssen auch die Lehrkräfte zweimal wöchentlich einen Corona Selbsttest durchführen. Wir konnten dies bisher entweder in der Schule oder auch zu Hause machen. Auf den Seiten des Ministeriums steht dies auch nach wie vor so.
Nun hat heute die Schulleitung alle ungeimpften Lehrkräfte dazu aufgefordert, dass sie zukünftig diese Selbsttests in Anwesenheit eines Mitglieds der Schulleitung machen wollen.
Kann meine Schulleitung das tatsächlich anordnen oder kann ich darauf bestehen, denn Test wie bisher zu Hause zu machen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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