Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da es bereits an einer Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, fällt keine Steuer an. Entschädigungsrenten sind steuerfrei, es ist hier quasi Schadensersatz.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Opferentschädigung steuerpflichtig?
9. August 2021 13:19 |
Preis:
25,00 €
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Beantwortet von
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Ich erhalte über den Landschaftsverband Rheinland, Fachbereich Soziale Entschädigung, monatlich Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz:
499,00 EUR Grundrente
603,00 EUR Ausgleichsrente
91,00 EUR Ehegattenzuschlag
1.284,00 EUR Berufsschadensausgleich
Im Rahmen der Bewilligung ist wir im vergangenen Jahr auch eine hohe Nachzahlung zugesprochen worden.
Meine Frage: Sind diese Zahlungen steuerpflichtig?
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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