Sehr geehrter Ratsuchender,
Stichtagsregelungen, nach denen ein teilverdienter Bonus für leistungsabhängige Tätigkeiten entfällt, sind unzulässig.
Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.04.2011 unter dem Aktenzeichen 1 AZR 412 / 09 so entschieden.
Weisen Sie den AG auf dieses Urteil hin und bestehen Sie auf einer Teilvergütung Ihrer Bonuszahlung.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre kompetente und schnelle Antwort. Auf die Formulierung, dass sich "kein Rechtsanspruch" ergibt und der Bonus freiwillig sei, kann sich der AG entsprechend auch nicht beziehen?
Nein, diese Formulierung hebelt die Vorgabe des Bundesarbeitsgerichts aus und ist
als Bestandteil einer AGB Prüfung schlichtweg unwirksam....
Danke, bei Problemen einfach melden....