Sehr geehrter Fragesteller,
Sie könnten eine Strafanzeige und einen Strafantrag gegen denjenigen stellen. Hier sind wir bei einer Beleidigung und auch Nötigung. In der Regel wird das Verfahren allerdings eingestellt und sie müssten dies selbst führen (Privatklageweg). Schmerzensgeld ist hierbei möglich im Bereich von 100-150 euro, welches zivilrechtlich verfolgt werden müsste, wobei vorher die Ermittlungsakte nach Abschluss eingesehen werden sollte, insbesondere auch wegen der Personendaten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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