Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Nach der ständigen Rechtsprechung ( etwa: BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10 ) sind die Aussagen von Creditreform Meinungsäußerung, nicht Tatsachenbehauptung. Auch müssen Auskunfteien ihre Bewertungskriterien nicht offen legen bzw. sind diese nicht der gerichtlichen Überprüfung vollständig unterworfen.
Nur wenn es sich um falsche Tatsachen handelt, die Creditreform über Ihre Tochter behaupten würde, z.B. falsche Firmendaten etc., dann könnte man hiergegen etwas machen.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Schlechter Bonitäts-Index bei Crefo
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Meine Tochter war Gesellschafterin (still) in einer zw.zeitlich insolventen UG.
Nun ist sie geschäftsführende Gesellschafterin einer neuen UG. Die Crefo bewertet aber den Bontätsindex der neuen UG aufgrund der damaligen Sache der ehem. UG mit hohem Ausfallrisiko (seit 2 Jahren aktiv, keine Schulden, ordentliche Umsätze u. Gewinne, keine sonstigen Negativmerkmale).
Darf die Crefo das vermischen?
Bewertung des Fragestellers
12. März 2021 | 06:58
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FRAGESTELLER 12. März 2021
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