Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es lässt sich ja ganz klar nachweisen, dass das Geld ein Surrogat für den Immobilienanteil des A aus der vorherigen Partnerschaft ist. Dieser Anteil war bei Eheschließung bereits vorhanden und fällt damit in das Anfangsvermögen, das Surrogat (Austausch des Anteils in Geld) damit auch.
Die Urkunde dient der Beweisbarkeit, ist wohl nicht zwingend notwendig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
22. Februar 2021
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15:43
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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