Zugewinnausgleich , Notarvertrag vor der Ehe /Geldfluss in der Ehe

| 22. Februar 2021 14:43 |
Preis: 58,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

A und B heiraten 12.1998 , A hat eine Immobilie aus einer vorherigen Lebenspartnerschaft . 11.1998 vereinbart A beim Notar das der vorherige Partner 60000,- DM als Ausgleich zahlen soll. Diese Zahlungen gehen 02.1999 / 50000,- DM und 06.2000 / 10000,- DM auf dem gemeinsamen Ehekonto von A und B ein , jeweils mit dem Vermerk UR XXX vom 11.11.1998 . Die Urkunde selbst ist nicht vorhanden .
Nun meine Frage :
Zählen die 60000,- DM zum Anfangsvermögen von A ?
Macht es einen Unterschied ob die Notar Urkunde vorhanden ist oder nicht ?

22. Februar 2021 | 15:43

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es lässt sich ja ganz klar nachweisen, dass das Geld ein Surrogat für den Immobilienanteil des A aus der vorherigen Partnerschaft ist. Dieser Anteil war bei Eheschließung bereits vorhanden und fällt damit in das Anfangsvermögen, das Surrogat (Austausch des Anteils in Geld) damit auch.

Die Urkunde dient der Beweisbarkeit, ist wohl nicht zwingend notwendig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 22. Februar 2021 | 15:52

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