Vorannahmen:
Firma: Verleih von Eventartikeln
- 2018: Unter 17.500 € Umsatz --> Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen
- 2019: Über 22.000 Umsatz -> Kleinunternehmerregelung
- 2020: Alle Rechnungen würden mit MwSt. ausgestellt, da vor Corona noch davon ausgegangen wurde, dass wieder über 22.000 Umsatz erreicht wird.
Es wurde durch Corona aber weniger als 22.000 Umsatz gemacht.
Frage:
Kann ich 2021 wieder Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ich unter 50.000 € Umsatz bleibe?
es kann jederzeit wieder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn für das neue Steuerjahr die Voraussetzungen ( wieder erneut ) vorliegen.
Also wenn im nächsten Jahr 50.000 Euro Umsatz nicht erreicht werden und in diesem Jahr der Umsatz bei weniger als 22.000 Euro lag, können Sie wieder von der Umsatzsteuerpflicht abrücken.