Wer haftet für Folgeschäden aus dem Verlust eines Grundschuldbriefes

| 17. Dezember 2020 13:41 |
Preis: 60,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Haftet die Bank bei einem nicht valutierten Grundschuldbrief?

Ja, wenn z.B. der Grundschuldbrief zunächst rechtmäßig im Besitz der Bank war und sie nicht darlegen kann, dass der Brief vertragsgemäß herausgegeben wurde.

Vor gut 30 Jahren wurde zugunsten meiner Eltern ein Grundschuldbrief im Grundbuch eingetragen. Das Darlehen wurde jedoch nie valutiert.
Als ich das Haus 2017 verkaufen wollte, fiel dem Notar dies sehr spät auf.
Der Brief war nicht mehr auffindbar und die Bank kann die Herausgabe nicht belegen.

Ein Teil des Verkaufspreises wurde bis zur Beendigung eines Aufgebotsverfahrens auf einem Notaranderkonto geparkt.

Hierdurch sind mir mehrere Schäden entstanden, da ich keinen Zugriff auf das Geld hatte.

Kann ich die Bank in Anspruch nehmen?

17. Dezember 2020 | 17:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Bank schuldet Schadensersatz, wenn sie eine nicht valutierte Grundschuld nicht freigibt (BGH, Urteil vom 19.4.2013, Az. V ZR 47/12 ). Wenn der Grundschuldbrief in Ihrem Fall zunächst rechtmäßig im Besitz der Bank war und die Bank nicht darlegen kann, dass der Brief vertragsgemäß an Ihre Eltern herausgegeben wurde, haftet sie bei Nichtherausgabe (z.B. wegen Nichtauffinden des Briefes) für den dadurch entstehenden Schaden (Kosten des Aufgebotsverfahren und Verzögerungsschaden).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 17. Dezember 2020 | 17:29

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