Sehr geehrte Ratsuchende,
hier können Sie natürlich für die Rechtssicherheit eine definitive Aussage der Mutter erwarten und verlangen. Diese Erklärung sollte dann auch schriftlich erfolgen, allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit.
Daher sollten Sie die Mutter nun um schriftliche Stellungnahme bitten.
Wenn die Summe vertraglich vereinbart worden ist, kann sie auch nicht erhöht werden.
Dieses alles kann sich aber ggfs. aufgrund des notariellen Vertrages ändern. Der genaue Wortlaut wird dabei entscheidend sein, sowohl hinsichtlich des Auszuges, seiner Freiwilligkeit also auch einer möglicherweise vereinbarten Wertanpassungsklausel.
Daher kann ich Ihnen nur dringend dazu raten, VOR Einleitung weitergehender Schritte und kostenintersiver Umbaumaßnahmen den Vertrag insgesamt noch ergänzend prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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