anbei eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts.
Wir haben für Ende März 2020 eine Islandreise über den Reisemittler Rent a Camper gebucht. Es handelt sich um KEINE Pauschalreise. Wir haben über Rent a Camper lediglich ein Wohnmobil bei dem Anbieter Touring Cars Island gebucht.
Aufgrund von Corona wurde die Reise nach Oktober 2020 verschoben und konnte abermals wegen der Pandemie nicht stattfinden.
Folgende Lösung wird uns seitens Touring Cars nun angeboten (nachdem wir mehrmals um Kulanz gebeten haben in der Hoffnung auf eine fairere Lösung):
- 10% Rabatt auf den ursprünglichen Mietpreis
- Entscheidung bis 10.12.2020, in welchem Zeitraum die Reise stattfinden soll
Nun haben sich aber auch die Konditionen stark verändert:
- Touring Cars bietet keine Reisen von Januar bis April 2021 an
- Die komplette Flotte an Wohnmobilen wurde 2020 ausgetauscht und somit gibt es nur noch neue Wohnmobile
- Die neuen Wohnmobile kostet aufgrund der Neuwertigkeit einen Aufpreis
- Unsere gebuchte Kategorie gibt es durch die Umstellung der Flotte nicht mehr. Wir müssen entweder mit Aufpreis eine höhere Kategorie mieten oder für einen ungefähr gleichen Preis (je nach Zeitraum sogar teureren Preis) eine niedrigere Kategorie.
- Da meine Freundin in Krankenhaus arbeitet, ist nicht absehbar, wann Sie Urlaub nehmen kann. Wir können einen Reisetermin bis 10.12. nicht entscheiden und wenn, dann am ehesten im Juni. Dadurch fällt ein saftiger Aufpreis für die Sommersaison an.
- Für März 2020 hätten wir 2300 € bezahlt, für Juni 2021 wüden nun 3200 € fällig werden.
Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, da die Reise für März 2020 geplant war und scheinbar das Stornorecht im März 2020 ausgelaufen ist.
Der Hauptsitz von Touring Cars ist in Finnland, allerdings wird im Franchisesystem gearbeitet, wodurch ich vermute, dass der Gerichtsstand in Island ist.
Ich würde mich sehr über eine juristische Perspektive freuen, welche Möglichkeiten wir haben und ob die erhöhten Kosten durch Sommersaison, neue Flotte und geänderte Kategorie rechtens sind bzw. die Forderung nach einer Buchung bis 10.12. gerechtfertigt ist.
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes ist zunächst festzustellen, dass nach der (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) Verordnung deutsches Recht zur Anwendung kommt und eine Klage vor einem deutschen Gericht zu führen wäre. Dies ist deshalb der Fall, da sich das Angebot offenbar an deutsche Verbraucher richtet, dies ist nach Ihren Schilderungen der Fall.
Allerdings besteht auch nach deutschem Recht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung, vielmehr könnte der Vermieter das Geld auch komplett behalten und keine Umbuchung anbieten.
Nur bei einem absoluten Reiseverbot (diese galten spätestens im Oktober nicht mehr) und dem Verbot touristischer Übernachtungen im Reiseland würde eine sogenannte Unmöglichkeit der Leistungen im Sinne §§ 275
, 313 BGB
vorliegen und ein kostenfreier Rücktritt wäre unter Umständen möglich. Soweit es aber lediglich einzelne Quarantäne-Gebote gibt muss sich der Vermieter dies nicht zurechnen lassen, das Risiko von Reisewarnungen und Einschränkungen bei der Rückkehr (z.B. Quarantäne) liegt dann leider bei Ihnen. Der Vermieter kann sich im Grunde auch immer darauf berufen, dass rein theoretisch für ganz bestimmte Personengruppen noch die Einreise möglich wäre (unter ganz engen Voraussetzungen Geschäftsreisende oder medizinisches Personal) und Vermietungen angeboten werden konnten.
Wenn nur eine Fahrzeug angemietet wurde kommt leider auch nicht das Pauschalreiserecht nach den §§ 651a BGB
zur Anwendung. Im Falle einer Pauschalreise könnten Sie tatsächlich noch kostenfrei stornieren.
Es ist Ihnen daher nur zu empfehlen die Möglichkeit zur Umbuchung anzunehmen, ansonsten braucht der Vermieter kein Entgegenkommen zu zeigen. Dass es hier zu einer Änderung der Flottenzusammensetzung und der Preisgestaltungen bzw. Buchungstermine gekommen ist macht insofern auch keinen Unterschied.
Ich hoffe damit Ihre Frage trotz der leider nicht ganz positiven Auskunft zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen zumindest noch einen schönen Abend.