Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider dürfen Sie weder das Wort Barbie direkt oder im Text benutzen, da dieses als Marke geschützt ist. Sie dürfen auch nicht die Puppe an sich fotografieren, so auch der BGH.
Sie können bei Mattel selber anfragen und erhalten dann die Erlaubnis oder benennen das allgemein "Anziehpuppe".
Ich weiss, dass viele das trotzdem machen, aber eine Abmahnung kann ab 800 EUR aufwärts kosten und ich befürchte, dass das den Gewinn auffressen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für Ihre gründliche Antwort.
Das heißt also, es wäre markenrechtlich unbedenklich, wenn ich anstatt einer Barbie Puppe eine Schneider-/Nähpuppe (nur Büste) in Abmessungen einer Barbie Puppe für meine genähten Kleider benutzen und nirgendwo das Wort "Barbie" verwenden würde. Es würde nur stehen: "Passend für ca. 30 cm Puppen".
Verstehe ich es richtig?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
JF
Das ist richtig, das können Sie machen.