Selbstgestrickte / selbstgenähte Kleider für Barbie Puppe online verkaufen

| 26. November 2020 08:14 |
Preis: 40,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte(r) Anwältin/Anwalt,

ich möchte online von mir entworfene und selbstgestrickte / selbstgenähte Kleider für die Barbie Puppe anbieten. Die Kleider sind keine Kopien der Original-Bekleidung von Barbie.

Meine Fragen sind:
1. Ob ich in dem Titel und/oder in der Beschreibung des Artikels das Wort "BARBIE" benutzen darf?
2. Ob ich das Wort "BARBIE" als Schlüsselwort für die Suche benutzen darf?
3. Ob ich selbst aufgenommene Fotos von meinen selbstgenähten Kleidern mit einer BARBIE Puppe als Modell einstellen darf?

Verstoße ich da gegen Marken-/Urheberrecht? Muss ich etwas beachten?
 
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
JF

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider dürfen Sie weder das Wort Barbie direkt oder im Text benutzen, da dieses als Marke geschützt ist. Sie dürfen auch nicht die Puppe an sich fotografieren, so auch der BGH.
Sie können bei Mattel selber anfragen und erhalten dann die Erlaubnis oder benennen das allgemein "Anziehpuppe".

Ich weiss, dass viele das trotzdem machen, aber eine Abmahnung kann ab 800 EUR aufwärts kosten und ich befürchte, dass das den Gewinn auffressen wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. Dezember 2020 | 09:07

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

vielen Dank für Ihre gründliche Antwort.

Das heißt also, es wäre markenrechtlich unbedenklich, wenn ich anstatt einer Barbie Puppe eine Schneider-/Nähpuppe (nur Büste) in Abmessungen einer Barbie Puppe für meine genähten Kleider benutzen und nirgendwo das Wort "Barbie" verwenden würde. Es würde nur stehen: "Passend für ca. 30 cm Puppen".

Verstehe ich es richtig?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
JF

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Dezember 2020 | 17:10

Das ist richtig, das können Sie machen.

Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2020 | 10:16

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Ausführliche Antwort. Vielen Dank !

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Stellungnahme vom Anwalt:

Vielen Dank!