Ich habe mich auf ein Sofa erbrochen.

15. November 2020 14:57 |
Preis: 25,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern bei einem Bekannten, habe ich mich auf Sofa erbrochen. An dem Abend habe ich leider zu viel getrunken, und konnte micht nicht kontrollieren. Die Flecken sieht man nicht mehr, aber der Geruch ist präsent. Jetzt meine Frage, welche Forderungen kann der Beschädigte an mich stellen? Ich bin natürlich bereit eine professionelle Reinigung zu bezahlen, aber was wenn er eine neue Sofa will? Muss ich dann den kompletten Betrag zahlen? Und wenn ja, muss ich den Aktionspreis überweisen oder den aktuellen Preis, weil Sofa jetzt 300e mehr kostet, also ohne Rabbat. Falls neue Sofa kommt, muss ich die neue Sofa selber einbauen oder in die Wohnung tragen? Oder reicht einfach die Überweisung?

15. November 2020 | 15:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie schulden nach § 249 BGB die Herstellung des Zustandes, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Das bedeutet, wenn die Reinigung erfolgreich möglich ist, dann schulden Sie auch nicht die Anschaffung eines neuen Sofas.

Sie müssen auch grundsätzlich nur für den Zeitwert des Sofas geradestehen, d.h. für das was das Sofa noch wert war bevor Sie es beschmutzt haben. Das bedeutet, dass Sie gerade nicht den Neupreis oder den rabattierten Neupreis erstatten müssen sondern nur den Wert, den das Sofa noch hatte.

Die Kosten für eine etwaige Lieferung, wenn Sie diese nicht selbst vornehmen würden, wären auch durch Sie zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen


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