Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Daher kommt es genau auf die vertragliche Vereinbarung an, die Sie mit dem Fitnessstudio getroffen haben.
Sie müssen daher zunächst im Vertrag selbst nachsehen, dann in der bezüglich der Stillegung getroffenen Abrede.
Nutzen Sie für weitere Antwort wenn Sie nachgesehen haben, gerne die kostenlose Nachfrage Funktion.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
Kündigung beim stillgelegten Gymvertrag
6. November 2020 11:19 |
Preis:
25,00 €
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Beantwortet von
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Hallo,
meine Frage ist, wenn der Vertrag wegen Corona stillgelegt wurde und der Vertrag verlängert wurde
wie ist es dann wenn ich kündigen möchte? Ich habe im September kündigen müssen. Jetzt ist mein Vertrag um einen Jahr verlängert worden. Wie ist es dann wenn der Vertrag um 2 Monate stillgelegt wurde, ist dann der Termin um zu kündigen auch um 2 Monate verlängert? Also dass ich jetzt in November kündigen kann?
Trifft nicht Ihr Problem?
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