Reiseabsage

2. Oktober 2020 13:23 |
Preis: 35,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Ich habe noch im Februar bei einem vietnamesischen Reiseveranstalter eine Bootstour im Dezember 2020 gebucht. Von 600 US $ wurden 50% angezahlt.
Die Reise kann wegen covid 19 nicht angetreten werden, da wir gar nicht erst nach Vietnam kommen.
Ich habe mehrere emails mit meinem Stronierungswunsch an den Veranstalter geschickt – diese wurden bis heute nicht einmal beantwortet.
Es gelten folgende Stronierungsbedingungen:
• 60 Tage vor Anreisedatum: kostenfrei
• 30 bis 59 Tage vor Anreisedatum: 10% vom Gesamtbetrag
• 15 bis 29 Tage vor Anreisedatum: 30% vom Gesamtbetrag
• 7 bis 14 Tage vor Anreisedatum: 50% vom Gesamtbetrag
• Weniger als 7 Tage vor Anreisedatum: 100% vom Gesamtbetrag

Ich vermute mal es wird so lange auf Zeit gespielt bis bereits bezahlte Betrag von 300US$ fällig ist.

Was kann ich tun?

3. Oktober 2020 | 08:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Sie sollten eine letzte Frist setzen und die Klage ankündigen.

Nach Ihrer Schilderung ergeben sich zwei Probleme:
Wenn die Bootstour statt findet und Sie nur nicht anreisen können, ist der Veranstalter nicht in der Verantwortung. Es besteht also kein Stornierungsgrund. Behalten Sie das im Hinterkopf falls die Gegenseite tatsächlich nicht weiter reagiert und Ihnen jemand rät wegen Corona zu stornieren. Noch sind Sie ja im Bereich der kostenfreien (grundlosen) Stornierung.

Das Zweite Problem ist greifbarer. Da die Bootstour bei einem vietnamesischen Anbieter gebucht wurde, gilt vietnamesisches Recht. Das heißt, auch der Gerichtsstandort ist Vietnam (vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Regelung). Etwas anderes gilt wenn ein Vermittler eingeschaltet wurde. Sie sollten in diesem Fall Ihre Vertragsunterlagen prüfen welcher Gerichtsstandort vereinbart wurde.

Sichern Sie die bereits verfassten Emails um im Falle eines Verfahrens den Versand bewesien zu können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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