Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie verstoßen mit Ihrer Aufschüttung gegen die Festsetzungen des B-Plans, die nachbarschützend sein können. Es ist denkbar, dass die allerletzte Konsequenz eine Beseitigungsverfügung ist. Allerdings ist hier auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn auf andere Weise auch rechtmäßige Zustände hergestellt werden können, so wäre eine Beseitigungsverfügung ggf. rechtswidrig. Das kommt aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Dazu müsste man den B-Plan genau lesen, die Umgebung kennen etc.
Es bleibt nun auch abzuwarten, was der Nachbar tut. In der Entscheidung vom 24.01.2005, Az.: 3 K 1142/04
.NW hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem ähnlich gelagerten Fall eine Verpflichtung der Behörde zum Einschreiten verneint. Die Entscheidung finden Sie im Internet, falls Sie sie nachlesen möchten.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Ich lasse den Zustand vom Bauordnungsamt prüfen, da der Nachbar auch die Höhe des Hausniveaus anzweifelt. Wenn im Extremfall ein geringer Verstoss bzgl. Höhenlage des Hauses gegenüber Strassenniveau festgestellt wird und ich mich auf die Baufirma verlassen haben bzgl. der Einmessung der richtigen Höhen und trotzdem ein Abriss verfügt wird muss ich als Bauherr die vollen Kosten für diese Maßnahmen tragen? Falls ja kann ich dann Privatinsolvenz anmelden, da es sich um eine Finanzierung handelt.
Das bei einem 5 Personenhaushalt wäre ein Drama, aber Hauptsache des Nachbarschaftsrecht ist erfüllt.
Sehr geehrter Fragesteller,
es wäre dann im Einzelfall zu klären, wer welche Kosten trägt. Möglicherweise haben Sie Schadensersatzansprüche gegen die Baufirma.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin