Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es besteht gegen A kein Anspruch auf Anwesenheit bei den Wohnungsbesichtigungen oder Zustimmung zu einem, von Ihnen vorgeschlagenem, Nachmieter.
Solange Sie im Mietvertrag stehen, haften Sie gegenüber dem Vermieter tatsächlich mit den anderen Mietern gemeinsam als Gesamtschuldner. Das heißt, wenn von den anderen Mietern kein Geld zu holen ist, kann sich der Vermieter die Mietzahlung von Ihnen fordern.
Im Innenverhältnis zu den anderen Mietern müssen diese nach Ablauf Ihrer Kündigungsfrist und Ihrem Auszug die Miete allein zahlen. Sie können also Mieten, die Sie danach noch an den Vermieter zahlen müssen, von den Mitmietern zurück verlangen.
Um aus der gesamtschuldnerischen Haftung herauszukommen gibt es die Möglichkeit mit dem Vermieter und den anderen Mietern schriftlich zu vereinbaren, dass Sie aus dem Vertrag entlassen werden und der Mietvertrag nur noch zwischen dem Vermieter und den anderen beiden Mietern fortgesetzt wird.
Wenn dies daran scheitert, dass einer der Beteiligten nicht mitmacht, müssten Sie die anderen Mieter auffordern, der Kündigung zuzustimmen. Wenn sich dann eine weigert, der Kündigung zuzustimmen, dann müssten Sie diese Mieterin auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Das Urteil ersetzt dann deren Zustimmung zur Kündigung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mitbewohnerin sabotiert die Nachmietersuche
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Bernhard Müller
Hallo,
ich bin im letztes Jahr in eine 3er Wg gezogen. Leider haben wir uns mittlerweile so zerstritten, dass wir auch nach mehrmaligen Gesprächen keine Lösung mehr finden. Ich habe mich dazu entschlossen in eine eigenen Wohnung zu ziehen und für mein jetziges Zimmer einen Nachmieter zu suchen. Wir sind alle Hauptmieter und haften gemeinschaftlich gegenüber dem Vermieter. Ich kann also nicht alleine kündigen sondern muss jemanden finden, der für mich in den Vertrag eintritt. Ich habe meiner Wg angekündigt, dass ich spätestens am 1.9. ausziehen und mich um den Nachmieter kümmern werde bzw muss. Ich habe allerdings ein Problem - eine meiner Mitbewohnerin, ich nenne sie im weiteren Text A, versucht meine Bemühungen zu sabotieren. Ich lade Interessenten ein aber A weigert sich zu den Besichtigungen anwesend zu sein oder mit den Interessenten zu reden. Das Problem ist, dass diese Interessenten natürlich wissen wollen mit wem sie in eine Wg ziehen und mir bis jetzt immer abgesagt haben. Ich habe Angst, dass ich durch das Verhalten von A bis zum 1.9. keinen Nachmieter finde und dann weiterhin die Miete für das Wg-Zimmer zahlen muss. Ich weiß leider nicht mehr was ich tun soll und fange an zu verzweifeln. Habe ich gegenüber A irgendwelche rechtlichen Mittel in der Hand? Ich habe mein Studium erst vor ein paar Monaten begonnen und kann mir eine doppelte Mietzahlung nur schwer leisten.
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