Sehr geehrter Ratsuchender,
für Frau H. werden Sie hier keine Vertretung einsetzen können.
Der Grund liegt u.a. allein schon in der getroffenen Vereinbarung, die Sie nach Ihren Angaben getroffen haben, wonach ab Januar 2008 Teilzeit- und am Juli 2008 Vollzeitbeschäftigung dann individuell vereinbart worden sind.
Von dieser Vereinbarung werden Sie sich nicht einseitig lösen können, da dass sie zunächst einzuhalten ist; Frau H. wird also zunächst zu den vereinbarten Bedingungen auch beschäftigt werden müssen.
Allein der (wohl begründete) Verdacht, diese wird der Arbeit fern bleiben, wird zumindest derzeit nicht weiter helfen, solange dieser Fall auch nicht tatsächlich eingetreten ist.
Erst dann, wenn die Fehlzeiten Übergang nehmen, wäre dann an eine Kündigung zu denken, wobei Sie dann auch die Vermutung, Gründe für das Fernbleiben seinen vorgeschoben, ggfs. beweisen müssen.
Selbstverständlich könnten Sie eine weitere Mitarbeiterin NEBEN Frau H. einstellen können, was aber ja wohl nicht das eigentliche Ziel sein wird. Dann bliebe nur noch ein Aufhebungsvertrag, ggfs. mit einer finanziellen Abfindung, möglich, um sich schon jetzt von Frau H. zu trennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Herr Bohle,
damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich will Fr. H. nicht kündigen. Es geht um folgende Frage: Kann ich für den Fall, dass sie die vereinbarten Arbeitszeiten innerhalb der dreijährigen Erziehungszeit nicht einhält, ihr sagen: Bleib für die insgesamt drei Jahre zuhause, ich stelle eine Schwangerschaftsvertretung ein.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist auch so aufgefasst worden. Eine befristete Freistellung ist so nicht möglich, so dass dann, wenn Frau H. sich nicht damit einverstanden erklärt, Sie dieses NICHT vornehmen können.
Möglich wäre bei mehrfachem Verstoß allein die Kündigung.
Meine Ausführungen bitte ich dahingehend zu verstehen, dass Sie hier offenbar eine Mitarbeiterin haben, bei der Sie die berechtigte Befürchtung haben, sie werde Ihnen "teilweise etwas vorspielen". Dann jedoch sollte man sich lieber trennen, da dann ja auch nach den drei Jahren sich die Situation kaum ändern wird.
Da insoweit weiterer Klärungsbedarf besteht, biete ich Ihnen an, mich doch einfach einmal am 27.12.2007 im Büro anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle