Privatpraxis Hautarzt, richtige Rechnung?

3. Juni 2020 22:20 |
Preis: 25,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Hallo,
Heute bekam ich eine Rechnung von einer Privatärztin in der Hautarztpraxis. Ich befand mich dort in Behandlung wegen einem Ausschlag am Rücken. Dies habe ich der Dame auch mitgeteilt und sie wusste auch dass ich nur deswegen dorthin kam. Sie fing dann an eine hautscreening durchzuführen, ohne meinen Wunsch und auch ohne eine Einwilligung. Das hautscreening ging so schnell dass ich nicht mal am Ende nein sagen konnte. Nun bekam ich heute die Rechnung von fast 250 € anstatt wie ausgemacht ca 40 € nur für die Durchsicht des Ausschlags.

Meine Frage, kann ich hier die Zahlung verweigern, wenn ja wie müsste ich da vorgehen? Ich habe sie bereits schon kontaktiert und gesagt dass ich den Betrag nicht zahlen werde, sie sagte dass ich das muss.

5. Juni 2020 | 10:02

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

bei einem Behandlungsvertrag (§ 630a BGB ) muss der Patient die vereinbarte Vergütung leisten.

Die Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch sind von der Ärztin darzulegen und zu beweisen sind.

Die Ärztin muss also beweisen, dass nicht nur das "Abchecken" des Hautausschlages, sondern ein Hautscreening vereinbart war. Das wird nicht gelingen.

Das bloße Ausführen des Screenings führt nicht zu einem Vergütungsanspruch.

> Sie können daher die Zahlung verweigern.
> Teilen sie der Ärztin schriftlich mit, dass Sie das nicht vereinbarte Screening nicht bezahlen müssen, da nicht beauftragt, sondern nur die vereinbarte Tätigkeit. Zahlen Sie den vereinbarten Betrag.

(Die Beweislage sähe jedoch anders an, wenn es sich um eine angestellte Ärztin in der Praxis handeln würde. Dann wäre die Ärztin Zeugin und wenn sie über den beauftragten Umfang der Untersuchung lügt, könnten Sie in einem gerichtlichen Verfahren unterliegen.)

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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