Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten möchte:
Auch eine Stadt bzw. ein Ort wie eine Kommune genießt Namensrechte gemäß § 12 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html - wie von Ihnen bereits recht vermutet.
Allerdings gilt dies nur innerhalb enger Grenzen, also vor allem für den Ortsnamen selbst.
Das bedeutet: Nur wenn der Ort selbst ein solches Produkt herausbringen würde, könnte man über entsprechende Namensrechte nachdenken. Das dürfte in Ihrem Fall nichtgegeben sein.
Allerdings ist das Thema geographische Herkunftsangaben in der EU sehr komplex. Es gibt etwas zu beantragende Siegel für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse "geschützte Ursprungsbezeichnung" und "geschützte geografische Angabe". Sinn ist, dass der Verbraucher sich darauf verlassen kann, dass z. B. alle Produktionsschritte in einem bestimmten Gebiet oder nach einem bestimmten Verfahren vorgenommen werden.z. B. Allgäuer Emmentaler. Sollten Ihre Erzeugnisse bereits derart geschützt sein, besteht die Gefahr einer Abmahnung durch die Wettbewerber.
Damit Sie sich die ständige Kontrolle der Siegelinhaber ersparen können, empfehle ich, einen Fantasienamen in Kombination mit dem Städtenamen zu wählen. Bitte achten Sie auf hier auf die Vermeidung von Kollisionen mit gleichen oder ähnlichen Namen für Produkte, die Ihren ähneln, da ansonsten eine Abmahnung o. ä. droht, z. B. bezogen auf Ihr Beispiel: Bienenstich für Spirituosen ist bereits belegt https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090270112/DE.
Um den Produktnamen vor Nachahmung zu schützen und und monopolisieren, und auch, um daran ggf. Lizenzen zu vergeben etc., empfehle ich dessen Anmeldung zur Marke.
Ich bin Ihnen gerne bei der Recherche und/oder Anmeldung Ihres Produktnamens zur Marke behilflich. Bei Bedarf können Sie in der Nachfragefunktion ein Angebot anfordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit besten Grüßen
Städtename als Teil eines Produktnamens
2. März 2020 14:06 |
Preis:
25,00 €
|
Beantwortet von
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Daniela Fischer
Hallo, ich plane ein alkoholisches Getränk (Likör oder Brand) auf den Markt zu bringen. Der Name des Produktes enthält einen konkreten Ortsnamen/Stadtnamen, der wie ein Absender wirkt. Ähnliches Beispiel: Duisburger Bienenstich.
Muss ich dafür eine Genehmigung der Gemeinde/Stadt einholen?
Ich freue mich über eine kurze Einschätzung.
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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