Da ich erst mit 29 Jahren mein Studium begonnen habe musste ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung (IKK) als Student versichern (monatlicher Beitrag ca. 56 Euro). Inzwischen bin ich 32 und stehe kurz vor meiner Diplomprüfung (Sommer 2005). Nun stellte mir die Krankenkasse am 26.02.2005 ein Schreiben zu, in dem stand, dass ich ab 01.03.2005 (3 Tage später!!!) nicht mehr als Student versichert werden kann sondern mich freiwillig versichern müsste (monatlicher Beitrag ca. 96 Euro). Kann mir die Krankenkasse so kurzfristig eine Vertragsänderung zustellen? Gibt es gesetzliche Fristen in denen festgelegt ist bis wann eine Vertragsänderung zugestellt sein muss?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt zu beantworten:
Hierbei handelt es sich nicht um eine Vertragsänderung. Es geht darum, ob Sie als Student pflichtversichert sind oder sich freiwillig versichern müssen.
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet
1. immer einen Monat nach Ende des Semesters.
2. grundsätzlich mit Ablauf des 14ten Fachsemesters oder mit dem Ende des Semesters, in dem das 30ste Lebensjahr vollendet wird.
3. wenn eine andere, vorrangige Versicherung eintritt (z.B. als Arbeitnehmer).
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, endet ihre Versicherung automatisch. Sie müssten sich dann selbst versichern. Auf Fristen kommt es insoweit nicht an.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller17. März 2005 | 16:04
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Insofern spielt es also keine Rolle das mich die Krankenversicherung bis zum 28.02.2005 (32. Lebensjahr) pflichtversichert hat und erst jetzt die freiwillige Mitgliedschaft anbietet. Hätte mich die Krankenkasse nicht im Vorfeld schon über diese Regelungen informieren müssen denn ich habe bis zum 26.02.2005 nichts davon gewusst.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. März 2005 | 16:49
Bei den Regelung handelt es sichum gesetzliche Vorschriften, insofern kann die Krankenkasse sie wohl als bekannt voraussetzen.
Warum man jetzt erkannt hat, dass Sie nicht mehr pflichtversichert sind, vermag ich nicht zu beurteilen - Fakt ist wohl, dass die Pflichtversicherung endet und Sie sich irgendwie krankenversichern müssen.