Vermietung an Kindesmutter hartz4

| 30. November 2019 20:28 |
Preis: 50,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Bitte nur vom Fachkundigen Anwalt der sich mit Sozialgesetze auskennt.

Folgender Sachverhalt.

Er 39 Jahre alt Angestellter, Besitzer mehrerer Immobilien die vermietet sind.

Sie 36 Jahre alt. Single. Alleinerziehende von 3 Kinder 3,13,16.
Lebt von Hartz 4 plus Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. (Bedarfsgemeinschaft)

Jüngste Kind ist von mir. Zahle Unterhalt.

Gleichzeitig Vermiete ich Freundin ein Haus was Amt bezahlt.
Ich bin woanders gemeldet lebe aber im Monat ca 10 Tage mit im Haus. habe dort auch private Sachen z.b Motorrad, Auto und Anziehsachen.

Ist dies Betrug oder erlaubt?
Es soll ja so sein das der Freund zeitweise wohnen darf ohne zur bedarfsgemeinschaft zu gehören,oder?

Darf ich ihr ein Haus vermieten was vom Amt gezahlt wird?

Gibt es irgendetwas was ich für Zukunft beachten muss?


Einsatz editiert am 30.11.2019 21:03:31

1. Dezember 2019 | 00:20

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie im zweiten Absatz von einer Bedarfsgemeinschaft reden, gehe ich davon aus, dass Sie auch zusammenleben.

Wenn dann daneben - so verstehe ich Ihre Schilderung - das Objekt an die Freundin vermieten, dort aber auch zeitweise wohnen, ist das dann, wenn dieses zeitweise Wohnen (und Unterbringung Igrer Sachen) ohne Meldung beim Amt auch strafrechtlich relevant.

Man wird von einem Betrug ausgehen können, wenn das nicht offen gelegt wird.

Der Vergleich zu einem Besuch greift nicht:

Hier besteht das regelmäßige, monatliche Zusammenwohnen.

Auch lässt der Besuch nicht sein Motorrad, Auto und Anziehsachen in der Wohnung, die er nur besucht.

Künftig sollte nicht nur die vollständige und zutreffende Meldung beim Amt erfolgen.

Auch sollte dann eine strikte Trennung der Raumzusteilungen erfolgen, was sich aber auch auf die übernommenen Mietzahlungen auswirken wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

neben dervermietet wird, die Mietkosten vom Amt bezahlt werden, die Hausvermietung


Rückfrage vom Fragesteller 1. Dezember 2019 | 07:53

Danke für ihre Antwort.

Mit bedarfsgemeinschaft meinte ich meine Freundin und ihre Kinder,das ältere Kind macht Ausbildung,deshalb.

Ich selbst bin woanders gemeldet und durch meine Arbeit meistens nur am Wochenende zurück.

Nur in dieser Zeit halte ich mich da auf,auch um mein Kind zu sehen sowie Freundin.

Ist es denn trotzdem verboten dort Sachen zu haben?

Pkw soll Freundin fahren wenn sie Führerschein besteht,ist Grade dabei.
Und mein Motorrad habe ich mit Erlaubnis bei ihr stehen zwecks fehlendem Stellplatz.
Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Dezember 2019 | 08:26

Sehr geehrter Ratsuchender,

danke für die Klarstellung.

Wenn sich die Bedarfsgemeinschaft auf die Kinder bezieht, kann eine andere Einschätzung erfolgen.

Sofern Sie sich nur wenige Tage im Monat bei der Freundin aufhalten, ist dieses unschädlich. Aber Sie sollten dann keine persönlichen Sachen in dem Mietobjekt vorhanden sein. Es ist immer ein Problem, wenn persönliche Sachen im Schrank etc. vorhanden sind. Daraus wird dann, auch wenn es nicht so ist, der Schluss einer Bedarfgemeinschaft gezogen.

Sie sollten daher besser "aus dem Koffer leben" wenn Sie sich bei Ihrer Freundin aufhalten. Dann kann Ihnen auch nichts unterstellt werden.

Dass Sie das Motorrad auf einem geeigneten Stellplatz abstellen, wird man plausibel machen können; auch Nutzung des PKW; insoweit danke ich für die Klarstellung.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 1. Dezember 2019 | 08:59

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. Dezember 2019
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