Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten. Bestimmte Länder. B. erlauben die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht. Die Türkei gehört nicht dazu.
Sie ermöglicht aber ehemaligen Bürgern, die über Grundbesitz in der Türkei verfügen, eine sog. „blaue Karte" (mavi kart, früher „rosa Karte" / pembe kart aufgrund von Art. 29 türk. StAG seit dem Gesetz Nr. 4112 von 1995) zu beantragen. Dadurch bleiben ihnen wesentliche Staatsbürgerrechte erhalten bleiben (beispielsweise Erbrecht, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Grundbesitz, ausgenommen das Wahlrecht).
Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, erhalten nach dem Einziehen ihrer Reisepässe und Personalausweise ein Dokument, um ihre Rechte gemäß Gesetz Nr. 4112 zu sichern. Dieses Dokument dient als Nachweis des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions- und Handelsrechts, bei Erbangelegenheiten und als Nachweis der Rechte beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien.
Sie müssen also gar nicht die türkische Staatsangehörigkeit behalten, um Ihre dort bestehenden Rechte und Interessen weiterhin geltend zu machen.
Ich gebe zu bedenken, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit selbst gewollt haben und diese nicht unter einem inneren Vorbehalt nach dem Motto "Eigentlich wäre oder bliebe ich lieber Türke" erwerben sollten. Das wäre nicht fair, oder?
Ob und wie die deutschen Behörden die Ausbürgerung aus der Türkei letztlich überprüfen, ist unterschiedlich. Es würde aber irgendwann auffallen, wenn Sie z. B. bei der Wiedereinreise (versehentlich) Ihren (nunmehr ungültigen) türkischen Pass (sollten Sie ihn widerrechtlich behalten) vorlegen. Dies wäre jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit und zöge weitere Ermittlungen nach sich.
Eigentlich beklagen viele Türken den gegenteiligen Fall, dass die türkischen Behörden die deutsche Einbürgerung hintertreiben. Und bedenken Sie auch, dass unbescholtene ehemalige Türken bei der Einreise in Ihr Land plötzlich festgenommen und inhaftiert wurden. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist dagegen eine wirksame Versicherung, die Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit (also auch noch der türkischen) haben ein Problem, weil der türkische Staat sie immer noch und ausschließlich als "seine" Bürger ansieht.
Freundliche Grüße!
Türkische Staatsbürgerschaft behalten.
Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien
Zusammenfassung
Kann ich nach einer Einbürgerung in Deutschland weiterhin meine türkische Staatsbürgerschaft behalten?
Kann ich nach einer Einbürgerung in Deutschland weiterhin meine türkische Staatsbürgerschaft behalten?
Nein, die türkische Staatsbürgerschaft muss für eine Einbürgerung in Deutschland in der Regel aufgegeben werden. Die Türkei erlaubt jedoch ehemaligen Staatsbürgern eine "blaue Karte" zu beantragen, um wichtige Rechte wie Aufenthalt, Arbeit, Grundbesitz etc. zu behalten.
Ich bin in Deutschland geboren 1992.
Ich habe seit dem die türkische Staatsbürgerschaft und einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Ich habe Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit gestellt und wurde nun eingebürgert. Im Moment besitze ich die deutsche und auch die türkische Staatsbürgerschaft. Jedoch muss ich die türkische Staatsbürgerschaft innerhalb sechs Monate aufgeben, dies war die Auflage zur Einbürgerung.
Meine Frage ist hierbei kann ich irgendwie die türkische Staatsangehörigkeit trotzdem behalten. Ich will diesen nicht abgeben, da ich in der Türkei auch Vermögensgegenstände habe und auch Geschäftlich aktiv bin. Gibt es irgend eine Methode wie ich in diesem Fall doppelte Staatsbürger bleiben könnte?
Was würde passieren, wenn ich innerhalb sechs Monate die türkische Staatsbürgerschaft nicht aufgebe? Wird die Einbürgerung ins Deutsche zurückgezogen? Sind die Behörden da so streng am kontrollieren?
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