Lieber Fragesteller,
das hängt ganz davon ab, in welchem Studiengang Sie derzeit studieren. Um welches Fach geht es denn?
Beste Grüße
Business Intelligence & Analytics im Master
Vielen Dank.
Also: Es ist leider so, dass eine Verlängerung der Einschreibung in den Masterstudiengang Business Intelligence & Analytics nicht möglich ist. Denn dieses Verfahren ist als Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Bachelor Abschluss vorliegen muss (§ 17 Abs. 10 Sächsisches Hochschulgesetz), eng auszulegen. Eine vorläufige Einschreibung soll nur den Fall abdecken, dass ein Bachelorzeugnis wegen einer noch ausstehenden Bewertung, nicht vorliegt. Die Einschreibung in den Master erfolgt aber auf "eigenes Risiko", wenn ein Fall, wie bei Ihnen, eintritt und eine Prüfung nicht im ersten Semester des Masters bestanden wird.
Dies beschreibt die TU Chemnitz hier auch nochmal: https://www.tu-chemnitz.de/studentenservice/stusek/BA_MA.php
Leider habe ich keine bessere Antwort, hoffe aber trotzdem Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Beste Grüße