Verlängerung der vorläufigen Mastereinschreibung

15. Oktober 2019 20:23 |
Preis: 25,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Lars Maritzen LL.B MLE

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
Ich befinde mich gerade im 1. Mastersemester an der TU Chemnitz. Mir fehlen jedoch noch 10 ECTS (Stand aktuell: 170 ECTS) aus dem Bachelorstudium , die ich bis ende 1. Semester nachweisen muss, weswegen es sich somit um eine vorläufige Mastereinschreiben handelt. Problem ist, dass ich heute erfahren habe das ich die letzte Klausur im Bachelorstudium, welche mit 10 ECTS bemessen ist, leider nicht bestanden habe und die nächste Klausur erst Mitte April stattfinden wird. Gibt es die Möglichkeit die vorläufige Einschreibung um ein weiteres Semester zu verlängern, insbesondere wenn man ein attestiertes psychisches Leiden vorweisen kann?

Lieber Fragesteller,

das hängt ganz davon ab, in welchem Studiengang Sie derzeit studieren. Um welches Fach geht es denn?

Beste Grüße

Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2019 | 18:34

Business Intelligence & Analytics im Master

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2019 | 21:09

Vielen Dank.

Also: Es ist leider so, dass eine Verlängerung der Einschreibung in den Masterstudiengang Business Intelligence & Analytics nicht möglich ist. Denn dieses Verfahren ist als Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Bachelor Abschluss vorliegen muss (§ 17 Abs. 10 Sächsisches Hochschulgesetz), eng auszulegen. Eine vorläufige Einschreibung soll nur den Fall abdecken, dass ein Bachelorzeugnis wegen einer noch ausstehenden Bewertung, nicht vorliegt. Die Einschreibung in den Master erfolgt aber auf "eigenes Risiko", wenn ein Fall, wie bei Ihnen, eintritt und eine Prüfung nicht im ersten Semester des Masters bestanden wird.

Dies beschreibt die TU Chemnitz hier auch nochmal: https://www.tu-chemnitz.de/studentenservice/stusek/BA_MA.php

Leider habe ich keine bessere Antwort, hoffe aber trotzdem Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Beste Grüße

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER