Psychotherapie nur über eine Stunde bei Akutbehandlung (PTV 11 Formular)?

13. Oktober 2019 20:52 |
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Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Was kann ich machen, wenn die Terminservicestelle sich weigert mir einen entsprechenden Therapieplatz zu vermitteln?

Wenn die Terminservicestelle sich weigert, Ihnen einen entsprechenden Therapieplatz zu vermitteln, können Sie folgende Schritte unternehmen: 1. Beschwerde einlegen: Detailliert und mit ärztlichen Nachweisen. 2. Kontakt zur Krankenkasse: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Situation. 3. Selbstständige Suche: Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, um im Falle einer erneuten Auseinandersetzung mit der Terminservicestelle oder der Krankenkasse nachweisen zu können, dass Sie aktiv nach einem Therapieplatz gesucht haben. 4. Rechtsberatung. 5. Patientenbeauftragter: Wenden Sie sich an den Patientenbeauftragten Ihrer Region oder des Bundes.

Zuerst lief in Rheinland-Pfalz alles wie erwartet:

Über die Terminservicestelle wurde mir eine Therapie vermittelt. Dazu war ich zuerst in der Sprechstunden und bekam ein PTV 11 Formular mit dem Überweisungs-Code. Zudem war zeitnah erforderlich angekreuzt. Über die Terminservicestelle Rheinland-Pfalz wurde mir dann eine Therapie im medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) vermittelt. Nach einigen probatorischen Sitzungen wurde mir zudem zunächst eine Therapie über 12 Stunden von der AOK genehmigt.
Leider musste ich aber nach 1-2 von diesen genehmigten Stunden nach Schleswig-Holstein umziehen, da mir von der Bundeswehr aufgrund meiner Erkrankung gekündigt wurde. Ich erhielt damit kein Trennungsgeld und keinen Zuschuss für die Zweitwohnung mehr.

In Schleswig-Holstein fingen hingegen die Probleme an:

Ich wandte mich daher rechtzeitig erneut an die Terminservicestelle für Schleswig-Holstein und schilderte meinen Fall. Mir wurde eine neue Therapeutin vermittelte. Als ich mich nach meinem Umzug aber bei ihr meldete, meinte sie, ich wäre zu spät und solle wieder die Terminservicestelle anrufen.
Von dieser wurde wieder in die Sprechstunde vermittelt, die neue Psychologin stellte mir wieder das PTV 11 Formular mit Überweisungscode (wie in Rheinland-Pfalz) aus. Es war zeitnah erforderlich und Akutbehandlung erforderlich angekreuzt. Von der Terminservicestelle SH wurde ich dann nach einem erneuten Anruf zu einer weiteren Psychologin zwecks einer Akutbehandlung vermittelt.
Diese dritte Psychologin teilte mir aber am Telefon schon mit, sie habe keine Zeit dafür, sondern nur eine Stunde frei und verwies mich wieder an die Terminservicestelle.
Als ich daraufhin wieder bei der Terminservicestelle anrief, wurde mir gesagt, ich habe bei einer Akutbehandlung nur Anspruch auf eine Stunde und nicht mehr. Da der Code bereits von mir genannt wurde, bliebe mir als Alternative nur übrig mich wieder in die einfache Sprechstunde vermitteln zu lassen. Dies lehnte ich ab und nahm zwangsläufig die vermeintliche Akutbehandlung über eine Stunde in Anspruch.
Ich wurde im Zuge dessen von der dritten Psychologin mit einem Formular wieder an ein MVZ verwiesen. Es wurde wieder angemerkt, dass eine Akutbehandlung erforderlich sei. Es wurde auch die vermutlich passende Abteilung genannt, da die Psychologin früher im MVZ gearbeitet hatte. Das MVZ lehnte die Behandlung aber ebenfalls ab. Ich solle mir einen Therapeuten selbst suchen und mich überall auf die Warteliste setzten lassen.
Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums steht zur Akutbehandlung folgendes:
"Direkt im Anschluss an die Sprechstunde kann sich bei Bedarf eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Einzelsitzungen in Einheiten von 25 Minuten anschließen. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet. Versicherte können sich direkt an Therapeutinnen oder Therapeuten oder an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden."
Es macht daher meiner Meinung nach daher keinen Sinn, dass mir eine Akutbehandlung über eine Stunde vermittelt wurde, sofern mir in Rheinland-Pfalz bereits 12 Stunden à 50 min. genehmigt wurden. Ist das korrekt, dass - trotz des dringenden Bedarfs - die Terminservicestelle sich weigert mir einen entsprechenden Therapieplatz mit der oben zitierten Zielsetzung zu vermitteln? Was kann ich ansonsten unternehmen? Die AOK wollte mir jedenfalls auch nicht helfen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich bin schockiert, dass Sie so einen Ärger haben - gerade die Servicestelle ist verpflichtet, Ihnen zu helfen. Sie haben aber das Recht, sich unabhängig von dieser Stelle eben selbst an die Ärzte zu wenden und Ihr Vorbringen zu schildern. Versuchen Sie es eher ländlich. Aber Termine sind schwierig zu bekommen.

Daher können Sie auch rechtlich vorgehen:

Sie können sich an die Aufsichtsbehörde wenden und sich beschweren - das ist das Ministerium für Gesundheit. Diese kontrollieren die Terminservicestellen und können sanktionieren.

Zudem können Sie Widerspruch gegen das Ablehnungsschreiben einlegen (Achtung Frist 1 Monat beachten) und ggf. danach Klage einreichen.

Sollten Sie hierzu etwas konkret wissen wollen, bitte konkret nachfragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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