Namensänderung  nach unsere Hochzeit in Dänemark.

| 3. Oktober 2019 08:04 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Ehenamen

Guten Tag, 

Wir haben eine Frage zur Namensänderung 
nach unsere Hochzeit in Dänemark. 

Ich gebürtiger Franzose, lebe aber schon 30 Jahre in Deutschland, meine Frau gebürtige deutsche.
Wir haben am 19.09.2019 in Dänemark geheiratet aufgrund von Schwierigkeiten des Standesamt in Moormerland.
Wir haben unsere Ehe im Bürgerbüro der Gemeinde Moormerland an erkennen lassen.
Nun möchten wir denn Nachnamen ändern lassen von meiner Deutsche Ehefrau.
Nun unsere Frage

1 welche Papiere werden dafür benötigt ?
( kann bzw darf das standesamt weiteren papieren verlangen ?? )

2 Gibt es irgendetwas was wir beachten müssen? 

3 Gibt es eine gesetztlage auf dem wir uns berufen können ( falls es dort problemen gibt ??)

Vielen dank im voraus !!
M.f.g
Olli und bianca

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eine Namensänderung nach der Hochzeit ist jederzeit ohne Frist möglich. Sie bestimmen beim Standesamt den gemeinsamen Ehenamen und benötigen folgendes:

Personalausweis/Reisepass
beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
Meldebescheinigung über den Wohnsitz

Die Regelung bestimmt sich nach §1355 BGB
(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.
(3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
(5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend.
(6) Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesamt einzutragen ist.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Ehe.

Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, melden Sie sich gerne hier wieder über das Portal oder per Mail.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. Oktober 2019 | 09:17

Vielen Dank fur die schnelle Antwort.
Muss es nur von meiner Frau ein auzug aus dem geburtsregister sein oder auch von mir? Oder reicht eine Geburtsurkunde? Und kann sie eine beglaubigte heiratsurkunde verlangen oder reicht die internationale aus Dänemark?
Vielen dank !!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Oktober 2019 | 19:38

Da Ihre Frau einen Personalausweis hat, reicht das. Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde nicht haben, auf alle Fälle den Pass - wenn Sie einen Personalausweis haben, dann den. Die Heiratsurkunde muss beglaubigt und übersetzt sein - der Auszug aus dem Register besagt mehr, nämlich dass die Ehe noch fortbesteht - kann aber ggf. bei Antrag beim Standesamt mit beantragt werden.

Bewertung des Fragestellers 6. Oktober 2019 | 10:35

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Vielen dank für ihre hilfe !!
Wir sind auf mittwoch gespannt ( termin beim Standesamt)
L.g.

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