Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Zu1.)
Grundsätzlich prüft die DRV erst einmal die unmittelbaren Beteiligungen, wenn sIe der DRV die mittelbaren Beteiligungen offenlegen sollte sich an Ihre Status nichts ändern.
Zu2.)
Dies wird so nicht passieren, die SV-Pflcihtigkeit bestimmt sich nach der Hauptbeschäftigung, d.h. Sie bestimmen durch die Anstellungsverträge die Hauptbeschäftigung, meistens die Holding-GF-BEstellung.
Zweitens müssen Sie unterscheiden zwischen dem Organ Geschäftsführer und dem Anstellungsvertrag. Sie können GF auch ohne Anstellungsvertrag sein, d.h. Sie können einen Holding GF Anstellungsvertrag abschließen und darin auch die Bestellung bei der Tochter bestimmen und haben dann als Tochter GF keinen Anstellungsvertrag und auch kein Gehalt bei der Tochter, dies läuft dann über die Holding.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantworten könne, bei eventuellen Nachfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption.
Beachten Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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