Hackte accounts verkaufen

| 13. August 2019 14:54 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Hallo. Ich verkaufe seit kurzen als Reseller Facebook Accounts.

Das heißt ich kaufe von einem asiatischen Anbieter Facebook Accounts.
und verkaufe sie teurer weiter. Nun haben mir paar Käufer berichtet
das diese Accounts hackt sind. Ich habe den Verkäufer sofort angeschrieben
und er hat mir bestätigt das es sich um hackte, Accounts handelt.

Also hab ich ein neuen Anbieter gesucht und gefunden. Meine alten Kunden wollten aber
weiter hin die gehackten Accounts... Ich habe jeden drauf hingewiesen, das es sich um hackte
Accounts handelt. Alle waren, damit einverstanden. Ich verkaufe nur noch an meine alten Kunden diese hackten Accounts...

Trotz allem hab ich ein schlechtes Gewissen. Ich selber loge mich nicht in die Accounts ein. Das einzige was ich mache. Ist vom Hacker die Accounts zu kaufen und weiterzuverkaufen. Ich hab keine ahnung, wenn diese Accounts gehören.

Nun möchte ich wissen was passieren kann, wenn jemand mich verklagen will oder verklagt. Welche strafen welcher Grund... Mit was muss ich rechnene?

13. August 2019 | 16:34

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern Sie den Käufern offenlegen, dass es sich um gehackte Accounts handelt, machen Sie sich zumindest nicht des Betruges schuldig. Allerdings könnten Unterlassungsansprüche auf Sie zukommen, sollte Facebook auf Sie zukommen und dies feststellen, oder auch die rechtmäßigen Inhaber.

Bei diesem "Geschäftsmodell" besteht allerdings eine gewisse rechtliche Grauzone, sodass ich hier eine Strafbarkeit derzeit nicht entdecken kann. Zivilrechtlich könnten dann aber Unterlassungsansprüche im Raum stehen, schlimmstenfalls bis zu 50.000 Euro, wenn man Sie hierbei ausfindig macht.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. August 2019 | 13:40

Das heißt so lange ich nur kaufe und weiter verkaufe. Kann mir nichts passieren.

Von wenn kann den so eine Unterlassungsansprüche den kommen? von facebook oder von kunden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. August 2019 | 13:27

Sehr geehrter Fragesteller,

strafrechtlich sehe ich hier keine Probleme, wobei Sie dann von Facebook einerseits (Verstoß gegen die Nutzerregeln) und den rechtmäßigen Inhabern entsprechende Aufforderungen bekommen könnten. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr gering, da in der Regel der Account dann einfach gelöscht wird.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 21. August 2019 | 10:31

Sehr geehrter Fragesteller,

ich muss mich hier leider korrigieren. Die Strafbarkeit dürfte sich hierbei aus § 202d StGB ergeben, wenn Sie bewusst gehackte Accounts (Daten) weiterverkaufen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 17. August 2019 | 12:30

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. August 2019
5/5,0

ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht