Schulden im Pflegeheim

| 16. Juni 2019 17:52 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Zusammenfassung

Ist die Rente meiner Mutter, die ins Pflegeheim muss und Schulden hat, vorrangig für die Bezahlung des Pflegeheims zu verwenden und kann sie vor einer Pfändung durch die Bank geschützt werden?

Die Rente Ihrer Mutter sollte vorrangig für die Bezahlung des Pflegeheims verwendet werden. Im Falle einer drohenden Pfändung durch die Bank kann sie gemäß § 850f Abs. 1 a) ZPO die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen, um das Pflegeheim bezahlen zu können.

Guten Tag.

Ich habe mir bereits eine rechtliche Einschätzung eines ähnlichen Falles durchgelesen und denke auch es richtig verstanden zu haben.
Da diese Einschätzung allerdings von 2011 ist, würde ich gerne nochmals meine Problem schildern und Sie um eine rechtliche Einschätzung bitten.

Meine Mutter soll/muss ins Pflegeheim. Sie hat Pflegestufe 2 und 3 ist beantragt.

Mit Ihrer Rente könnte meine Mutter bis auf wenige Euro den Eigenanteil zum Pflegeheim zahlen.
Allerdings hat Sie Schulden in Höhe von ca. 45000€.
Diese zahlt sie zur Zeit mit einer Rate in Höhe von ca. 650€ ab.

Nun meine Fragen:
In welche Rangfolge stehen die Zahlungen/Forderungen?
Bank-Pflegeheim oder Pflegeheim-Bank?
Kann die Rente gepfändet werden bevor das Pflegeheim bezahlt ist, oder muss die Rentenkasse die Rente direkt an das Pflegeheim überweisen, sodass kein Geld zum pfänden vorhanden ist?

Auch das Pflegeheim hat Sorge, dass es die Summe in Höhe der Rate nicht bekommt und überlegt, ob sie meine Mutter über aufnehmen soll.
Der Leiter des Pflegeheimes möchte das im Vorfeld geklärt haben.

Also ich habe es wie folgt verstanden.
Die Renten müssen vorrangig für die Bezahlung des Pflegeheimes aufgebracht werden.
Eine Pfändung wäre nur bis Sozialbedürftigkeit möglich.
Sollte also die Bank vor Bezahlung des Pflegeheimes eine Pfändung durchsetzen, wäre meine Mutter nicht in der Lage das Pflegeheim zu bezahlen und wäre somit Sozialbedürftig und das ist nicht rechtens.

Somit ist aus meiner Sicht das Pflegeheim vorrangig zu bezahlen.

Sollte ich der Bank den Sachverhalt frühzeitig schildern.
Die Bank wird ja sicherlich einen Titel erwirken, kann ich dazu, ohne den Rechtsweg zu gehen, beitragen.
Vermögen ist keines vorhanden und wir werden später das Erbe ausschlagen.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn Ihre Mutter in das Pflegeheim kommt und von einer Pfändung durch die Bank bedroht werden sollte, kann sie gem. § 850f Abs. 1 a) ZPO die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beantragen, damit sie das Pflegeheim bezahlen kann (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.12.2003 - IXa ZB 209/03 ).

Die Bank sollte darüber informiert werden, warum der Krdeit nicht mehr abbezahlt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. Juni 2019 | 07:50

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Guten Tag.

Kurze Antwort mit einer Info zur weiteren möglichen Vorgehensweise. Keine rechtliche Einschätzung welche für mich zielführend ist.

25E halte ich für diese kurze Mail für überteuert.
Hochgerechnet ein super Stundenlohn.

Trotzdem Danke.

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