Sehr geehrter Ratsuchender,
maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen in § 573a BGB
, dass sich in dem Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, ist in der Regel derjenige der Begründung des Mietverhältnisses und nicht der des Ausspruchs der Kündigung; OLG Hamburg, ZMR 1982, 282
. Auf die Verhältnisse bei Kündigungsausspruch soll bei Verträgen abgestellt werden, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor der Wiedervereinigung abgeschlossen wurden; LG Berlin, GE 1999, 507.
Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Sie sich bei dem in Ihren Adressangaben angegebenen Wohnort nicht auf § 573a BGB
berufen können. Eine erleichterte Kündigung nach dieser Vorschrift ist ausgeschlossen, da Sie sich so behandeln lassen müssen, als ob das Haus noch drei Wohnungen hätte. Eine ordentliche Kündigung ist voraussichtlich nur bei einem berechtigten Interesse gemäß § 573 BGB
möglich.
Mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
Kündigung umgebautes Zweifamilienhaus
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Ich als Vermieter habe folgendes Problem:
Ich bin Eigentümer eines Hauses aus dem Jahre 1973. Das Haus wurde als Dreifamilienhaus gebaut und im OG und DG vermietet. Im EG wohne ich als Hausbesitzer selber.Im Jahre 2000 habe ich das Dreifamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus umgebaut, indem ich das frei gewordene OG zu meinem EG dazugenommen habe. Der Umbau war sehr aufwändig, indem die Betondecke in Teilen ausgebrochen wurde, und so ein sehr großzügiges Wohnen im EG/OG vom Vermieter über die 2 Geschosse in Anspruch genommen wird. Das DG wird weiterhin vermietet. Dieser Mieter im DG ist bereits seit 29 Jahren (!) im Haus.
Allerdings, in letzter Zeit gibts Probleme. Deshalb meine Frage:
Kann ich mich auf die Sonderkündigungsregel für Zweifamilienhäuser nach § 573a BGB
berufen, wonach eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist? Der Mieter im DG hatte ja bis zum Umbau Kündigungsschutz (da Dreifamilienhaus) und jetzt beim Zweifamilienhaus nicht mehr. Wie ist die Rechtssprechung? Soziale Gründe, die der Kündigung entgegensprechen schalten meiner Meinung nach aus.
Wie hoch sind meine Chancen für eine Kündigung?
Danke für die Antwort.
Kündigung Kündigung BGB Angabe
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