Fake Account auf Facebook erstellt und einen Aufruf gestartet.

6. Februar 2019 18:21 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich vor ein paar Tagen auf Facebook mit einer gefälschten Account (Vorname: Den selben den ich auch habe und Nachname: Den es gar nicht gibt) erstellt und angemeldet. Als Profilbild habe ich ein Selbst erstelltes Comic Bild von mir hochgeladen ( Nicht erkennbar und kein Mensch zuzuordnen). Zur Info: Ich habe niemanden, Bedroht, Betrogen, Gemobbt, Beleidigt, Illegalen Geschäfte gemacht oder sonst was in der Richtung. Ich Fotografiere sehr gerne und wollte nicht unbedingt mit meinem echten Account Frauen drauf ansprechen ob sie für bisschen Geld Abfotografieren lassen, Aus Angst ( Beleidigt zu werden, Bedroht, evtl. gemobbt zu werden oder das mich jemand erkennt auf der Arbeit das wäre Peinlich. Deshalb habe ich mit dem gefälschten Account ein Aufruf in diversen Facebook gruppen gesetzt das ich Weibliche Fuss-Models suche die bereit wären sich Fotografieren zu lassen gegen Bargeld. Ich kam auch mit paar Frauen ins Gespräch die dran Interessiert waren und mir ohne Anforderungen auch ein paar Bilder geschickt haben. Es kam noch nie zu eine Verhandlung geschweige zu einen Treffen, Wäre es soweit gewesen hätte ich mein wahres Identität selbstverständlich gezeigt. Natürlich war der FAKE Account mit einer Männlicher Name versehen. Paar Tage später wollte ich mich wieder anmelden und bekam eine Benachrichtung von Facebook das mein gefälschte Account , Verdächtige Aktivitäten hat und deshalb gesperrt wurde und ich mich somit mit einen echten Bild verifizieren muss, deshalb habe ich kein bedenken gehabt und ein echtes Bild von mir hochgeladen. Jetzt aber habe ich doch Angst weil ich gegen die Nutzungsregeln gebrochen habe und die evtl. mein Bild zuordnen können weil ich mich mit einer gefälschten Account angemeldet habe.

Meine Frage:

1. Wird es Konsequenzen für mich geben von Facebook Seite aus, wegen Gefälschte Account ? mit Anzeige ?. Bin noch in der Ausbildung und möchte nicht mein Job Verlieren.

2. Die Frauen die mir Freiwillig Bilder geschickt haben , die habe ich weder für mich gespeichert noch habe ich die Bilder an jemanden weitergeleitet. Wird es Nachfolgen für mich haben ?. Habe ja niemanden damit geschadet.

3. Wäre hier jetzt ein Rechtschutzversicherung vorteilhaft ? und wie sollte ich mich jetzt verhalten ?.

Ich Danke ihnen vielmals für ihre Hilfe und hoffe das sie mir weiter helfen können !.

6. Februar 2019 | 18:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage ihrer Angaben wie folgt:

Ich kann Sie hier beruhigen. Sie haben mit Ihrem Account zwar wohl gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen, eine Straftat haben Sie aber nicht begangen. Folge des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen kann die Sperrung und/oder Löschung ihres Accounts sein. Eine Anzeige haben sie aber nicht zu befürchten.
Das Übersenden der Fotos könnte datenschutzrechtlich relevant sein, soweit die einer Person zuzuordnen sind. Sie sollten diese also sicherheitshalber nicht speichern oder nutzen und auch die jeweiligen Nachrichten löschen, dann sehe ich auch hier keine Probleme.

Eine Rechtsschutzversicherung brauchen sie hierfür nicht. Außerdem würde sie bereits begonnene Sachen nicht übernehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Reiser
Rechtsanwalt


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