Wir leben im Ausland und haben ein Gartenunternehmen beauftragt Rückschnitte in unserem großen naturnahen Garten (am Rand eines Naturschutzgebietes) vorzunehmen und einen(!) Baum zu fällen. Ich bin persönlich mit dem Vorarbeiter durch den Garten gegangen und habe alles besprochen. Er hat alles "haarklein" aufgeschrieben - so behauptet er.
Wir haben 5 große Bäume (wild gewachsen und alle schon ca. 15 - 20 Jahre alt) direkt an der Grenze stehen.
Nun kommen wir nach Hause und haben mit Entsetzen festgestellt, dass der Gärtner 4 von 5 Bäume radikal gefällt und 4 Baumstümpfe in Höhe von 1 m hat stehen lassen Es ist uns jetzt auch nicht mehr erlaubt dort neue Bäume dieser Art (Ahorn, Eiche und Kirsche) zu pflanzen (wegen Mindestabstand im Nachbarrecht). Unser Nachbar würde das nicht zulassen.
Der komplette Sichtschutz ist dahin und vom Schaden der Natur nicht zu sprechen.
Kann ich dieses Gartenunternehmen irgendwie zur Rechenschaft ziehen? Blöderweise ist die Rechnung bereits bezahlt.
Für die weitere Vorgehensweise kommt es auf die konkreten Umstände insbesondere auf die Beweisbarkeit des Vereinbarten an.
Zum einen liegen Sachbeschädigung und Diebstahl nahe.
Bei einer für Sie völlig sinnlosen Werkleistung können Sie selbstverständlich den Werklohn zurückfordern.
Darüber hinaus steht Ihnen Schadensersatz in Höhe des Wertes der Bäume zu.
Konfrontieren Sie die Firma, fordern Sie Aufklärung, setzen Sie Fristen.
Bleibt das alles erfolglos, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin (letzlich auf Kosten der Firma) mit der Durchsetzung Ihrer Interessen.