Uns wird eine Eigentumswohnung zum Kauf angeboten. Der Bauträger baut seit mehr als 25 Jahren Mehrfamilienhäuser und verkauft anschl. die Eigentumswohnungen. Nun hat er uns erzählt, dass das aktuelle MFH das letzte sein wird, welches er baut, weil er sich aus Altersgründen zur Ruhe setzen wird.
Unsere Frage ist nun: Wie sieht es mit der Gewährleistung aus, wenn die Firma aufgelöst wird? Es handelt sich um eine GmbH.
Wenn wir einen BGB-Vertrag schliessen und eine Gewährleistung von 5 Jahren haben, wer haftet dann, wenn z.B. nach vier Jahren Undichtigkeiten o.ä. auftreten?
bis zum Abschluss des Sperrjahres können Sie Ansprüche anmelden.
Allerdings könnte dieses bereits in drei Jahren beendet sein.
Folglich wäre dann nur eine Nachtragsliquidation möglich, wobei diese nur dann stattfindet, wenn noch nicht alles Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter verteilt ist.
Insofern birgt es immer ein Risiko, wenn jemand bereits ankündigt, die Gesellschaft auflösen zu wollen und noch einige Zeit in der Gewährleistung stünde.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.