Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat hat die Dame von der DRV nicht ganz Unrecht, denn es wurde eine volle EMR beantragt, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Sie sollten daher den Bescheid abwarten, welche Renten Ihnen gewährt wird. Alternativ können Sie im laufenden EMR-Antragsverfahren auf den verbesserten Gesundheitszustand hinweisen und hilfsweise eine teilweise EM-Rente beantragen. Das ist möglich. Dafür müssen Sie keine Paragraphen nennen. Es wäre aber § 43 SGB VI
, der aber sowohl die teilweise als auch die volle EMR regelt.
Sie können sich auch auf § 16 Abs. 3 SGB I
beziehen, wonach die Behörde darauf hinzuwirken hat, dass unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
In Ihrem Fall also die Änderung des Antrages von voller auf teilweise EMR.
Alternativ könnten Sie das Ergebnis des Bescheides abwarten und sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen EMR ausrechnen lassen, denn bei einer vollen EM-Rente ist nicht immer automatisch der Arbeitsplatz weg, wenn der Arbeitgeber Ihnen dennoch Arbeit im Rahmen des Restleistungsvermögens anbieten kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grübnau-Riecken,
besten Dank für ihre rasche Antwort. Mir war nicht bewusst, dass ich eine volle Höhe der Rente beantragt hatte. Sie ist auch unbefristeten, weswegen ich Angst um meinen Arbeitsplatz habe
Zusätzlich verweigert mir die Krankenkasse eine Wiedereingliederung und Bearbeitung der Rentenhöhe.
Ich muss verschiedene Befunde bei der KK einreichen um aus dieser Zwickmühle raus zu kommen. Ohne Genehmigung der Krankenkasse also auch keine Bearbeitung der Rentenhöhe. Leider sind alle Ärzte in Urlaub und so langsam laufen die Fristen ab. Ich weiß nicht was ich nun tun soll. Am liebsten wäre mir eine Wiedereingliederung und eine Teil EM Rente.
Beste Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
aus Ihrer Aussage, dass eine unbefristete Rente beantragt wurde habe ich geschlossen, dass es sich um eine volle EM-Rente handelt.
Ich würde Ihnen empfehlen, bei der DRV anzufragen, welche Rente dort gerade bearbeitet wird. Daran orientiert sich dann das weitere Vorgehen mit den beiden von mir oben angezeigten Optionen.
Ggf. lässt sich dann auch auf die von Ihnen favorisierte Rente hinarbeiten. So einen Fall hatte ich schon mal, dass zunächst eine volle EM-Rente bewilligt wurde, sich der Krankheitszustand aber gebessert hat. Meine Mandantin erhält heute eine Teilrente und arbeitet halbtags in ihrem alten Beruf.
Mit besten Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt