DSGVO II

30. Juli 2018 10:40 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In einem Internet-Forum hat Person X einen Kommentar geschrieben und seine Email-Adresse hinterlassen. Die Emailadresse enthält seinen Klarnamen.

Kann Person X unter Bezugnahme auf die DSGVO vom Forenbetreiber die Löschung des gesamten Kommentars oder zumindest der Emailadresse verlangen und dies ggf. gerichtlich durchsetzen?

Bitte begründen Sie Ihre Antwort unter Nennung der einschlägigen Rechtsquellen.

Danke
X

30. Juli 2018 | 11:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ja, Sie haben einen Anspruch auf Löschung der E-Mail Adresse. Diese stellt ein personenbezogenes Datum dar und fällt somit unter die DSGVO. Der Anspruch ergibt sich direkt aus <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 DSGVO</a>. Sie können dem Forenbetreiber einfach formlos mitteilen, dass er die Adresse löschen soll.

Bezüglich der Löschung des Kommentars ist es etwas komplizierter. Hier besteht nach der Rechtsprechung (u.a. AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011 – Az.: 8 C 486/10 ) nicht ohne Weiteres ein Löschungsanspruch. Dafür muss Ihr Kommentar nämlich urheberrechtlich geschützt sein. Dies setzt voraus, dass dieser die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Bei längeren Texten ist dies unproblematisch, bei Dreizeilern aber in der Regel ausgeschlossen. Zudem steht in vielen Nutzungsbedingungen von Foren, dass der Forenbetreiber Nutzungsrechte an den Beiträgen übertragen bekommt, die dann der Löschung entgegen stehen.

Ein Anspruch kann aber daraus resultieren, dass sich der Beitrag nur als Ganzes zusammen mit Ihrer Adresse löschen lässt, wenn der Forenbetreiber Ihre E-Mail Adresse nicht separat aus der Datenbank des Forum entfernen kann.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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